Volksverhetzung
Aus Encyclopaedia Germanica
Der Begriff Volksverhetzung bezeichnet in der Bundesrepublik Deutschland eine Straftat. Vergleichbare Straftatbestände kennen auch andere Staaten.
Das Reichsstrafgesetzbuch des Deutschen Reiches stellte im § 130 ursprünglich die "Anreizung zum Klassenkampf" unter Strafe. Diese Vorschrift wurde durch die BRD im Jahre 1960 unter dem Namen "Volksverhetzung" neu aufgelegt und dann 1994 so sehr erweitert, dass sein Verhältnis zum Ultima Ratio-Prinzip und zum Bestimmtheitsgrundsatz nach Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes problematisch wurde.

