Thingplatz
Aus Encyclopaedia Germanica
Der Thingplatz war eine Versammlungsstätte der Germanen oder auch ein Gerichtsplatz. Ursprünglich handelte es sich um einfache Steinkreise. Auf dem Thingplatz wurden alle wichtigen Entscheidungen getroffen. Tacitus schildert, daß dort der wehrfähige Jungmann vorgestellt und ihm die Waffe übergeben wurde. Davon auszugehen ist, daß ihm vorher in feierlicher Form die Haare erstmals geschnitten worden waren. Eröffnet wurde das Thing durch einen religiösen Akt, da das Recht bei den Germanen sakralen Charakter besaß. In heidnischen Zeiten wurde dabei eine Felswand oder ein Stein geweiht. Der Thingplatz war ein heiliger Ort, den man sorgfältig ausgewählt hatte. Skandinavische Thingstätten wie die Felsarena Thingvellir in Island oder die Grabhügel von Gamla Uppsala in Schweden zeichnen sich durch einen besonderen mystischen Reiz aus, und auch Schweizer Landsgemeindeorte werden heute noch zum Teil als Thingplätze bezeichnet. An die Stelle des heidnischen Rituals ist bei der Schweizer Landsgemeinde später ein kirchlicher Gottesdienst getreten. In der Innerschweiz wurde aber am Landsgemeindesonntag eine Messe ohne Predigt abgehalten. Anstelle des Pfarrers hielt der Landamman eine Ansprache und mahnte das Volk an seine Pflichten und Rechte.
Einen solchen Platz gibt es auch auf der Ordensburg Vogelsang. Darüberhinaus soll die heutige Berliner Waldbühne auch ursprünglich ein solcher Thingplatz gewesen sein. In Norddeutschland werden auch heute noch oft Dorfplätze als Thingplatz bezeichnet.
siehe auch
Verweise
asatru: Weltnetzseite zur nordischen Mythologie und den "Glauben unserer Art"

