Reichstagsbrand
Aus Encyclopaedia Germanica
Als Reichstagsbrand wird die Zerstörung des Reichstagsgebäudes in Berlin durch Brandstiftung am 27. Februar 1933 bezeichnet. Als Reaktion wurden am 28. Februar 1933 durch die NSDAP die Reichstagsbrandverordnung erlassen, die Teile der Weimarer Reichsverfassung faktisch außer Kraft setzten. In einem Prozess vom September bis Dezember 1933 wurde der niederländische Kommunist Marinus van der Lubbe als Alleintäter zum Tode verurteilt, die anderen der Mittäterschaft bezichtigten Kommunisten wurden freigesprochen. Entgegen dem von Anfang an durch Sozialdemokraten erhobenen Vorwurf einer nationalsozialistischen Urheberschaft der Brandstiftung, gilt die Alleintäterschaft von van der Lubbes heute als weitgehend gesichert.

