Reichsflaggengesetz
Aus Encyclopaedia Germanica
Im "Reichsflaggengesetz" wurden die Reichsfarben und die Nationalflagge des Deutschen Reiches festgelegt.
Das Gesetz war eines der drei sogenannten Nürnberger Gesetze vom 15. September 1935. Diese umfaßten:
- Reichsflaggengesetz, also das vorliegende Gesetz
- Reichsbürgergesetz
- Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre

