Regierung Dönitz

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Die Regierung Dönitz war die letzte geschäftsführende Reichsregierung, nachdem sich der bisherige Reichskanzler Adolf Hitler am 30. April 1945 das Leben genommen hatte. Sie existierte vom 2. Mai bis zu ihrer völkerrechtswidrigen Verhaftung durch britische Soldaten am 23. Mai 1945, sie wurde somit handlungsunfähig gemacht.

Sie folgte auf das am 2. Mai zurückgetretene letzte Kabinett Hitler und hatte ihren Sitz in Plön und Eutin, seit dem 3. Mai in Flensburg. Der von Dönitz mit der Regierungsbildung beauftragte Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk bildete das Kabinett Schwerin von Krosigk (Flensburger Kabinett). Nach dem 12. Mai hielten sich die Mitglieder der Regierung im Sonderbereich Mürwik der Britischen Besatzungszone auf.

Die Geschäftsführende Reichsregierung definierte sich als „unpolitisch“. Für die Alliierten war die Unterzeichnung der Militärischen Kapitulation am 7. Mai 1945 eine wesentliche Funktion der geschäftsführenden Reichsregierung, wobei die Kapitulationsurkunden dann durch den Generaloberst Jodl und Generalfeldmarschall Keitel jeweils handelnd in Vollmacht für und im Namen des Oberkommandos der Wehrmacht unterzeichnet wurden.

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

Bereits Anfang April 1945 ließ Heinrich Himmler den künftigen Standort der Reichsregierung auswählen, und seine Entscheidung fiel auf die Holsteinische Schweiz als relativ ländlichem Raum.

Am 20. April 1945, Hitlers 56. Geburtstag, verfügte er, daß die Reichsregierung von Berlin nach Schleswig-Holstein umziehen solle, das zu dem Zeitpunkt noch von der Wehrmacht gehalten wurde. Lediglich Joseph Goebbels und Martin Bormann blieben als Regierungsmitglieder beim Führer in der Reichshauptstadt.

Mit dabei waren Reichsernährungsminister Herbert Backe, Reichsgesundheitsführer Leonardo Conti, Reichsverkehrsminister Julius Heinrich Dorpmüller, Reichsfinanz- und Reichsaußenminister Lutz Schwerin von Krosigk, Reichsminister Otto Meißner, Reichsminister für die besetzten Ostgebiete Alfred Rosenberg, Reichserziehungsminister Bernhard Rust, Reichsarbeitsminister Franz Seldte, Reichsrüstungsminister Albert Speer und Reichsjustizminister Otto Georg Thierack; daneben militärische Befehlshaber wie die Generalfeldmarschälle Fedor von Bock, Walther von Brauchitsch und Erich von Manstein.

Die erste Kabinettssitzung im Eutinischen fand am 23. April im dortigen Landratsamt statt. Seitdem tagte die Reichsregierung täglich unter dem Vorsitz von Lutz von Krosigk, dem dienstältesten Reichsminister. Währenddessen verhandelte Heinrich Himmler am gleichen Tag in Lübeck mit dem schwedischen Diplomaten Graf Folke Bernadotte über einen Waffenstillstand mit der Anti-Hitler-Koalition, was jener jedoch ablehnte.

Die Nachricht von Hitlers Suizid traf bei der Reichsregierung am 30. April 1945 um 18:35 Uhr ein. Himmler reiste sofort nach Plön, um sich Dönitz als dessen künftiger Stellvertreter anzbieten.

Letzter Reichspräsident

Da Adolf Hitler in seinem Testament Großadmiral Karl Dönitz zu seinem Nachfolger als Reichspräsident bestimmt hatte, trat dieser mit einer Rundfunkansprache über den Reichssender Hamburg am 1. Mai dieses Amt an. Die wesentliche Bedeutung Regierung Dönitz lag in der Beauftragung zur Unterzeichnung der bedingungslosen Kapitulation. Danach wurde Dönitz und die Geschäftsführende Reichsregierung völkerrechtswidrig isoliert, ihre Bewegungsfreiheit war auf den Sonderbereich Mürwik beschränkt. Die Mitglieder dieser letzten deutschen rechtmäßigen Regierung wurden schließlich am 23. Mai völkerrechtswidrig verhaftet.

Die Britische Armee hatte am 28. April die Elbe bei Lauenburg überschritten und bewegte sich im Wettlauf mit der Roten Armee auf Lübeck zu. Die von Dönitz ernannte Reichsregierung musste direkt nach der Kabinettssitzung am 2. Mai in Eutin weiter nach Flensburg ziehen. Lübeck wurde am selben Abend weitgehend kampflos von den Briten eingenommen. Heinrich Himmler und Albert Speer flohen zunächst nach Bad Bramstedt.

Am 3. Mai bezog die Geschäftsführende Reichsregierung ihren Sitz in der Marineschule Mürwik in Flensburg, im sogenannten Sonderbereich Mürwik, während der Generalstab der Wehrmacht unter Generalfeldmarschall Ernst Busch seinen Stützpunkt von Hamburg-Bergedorf nach Kollerup in Angeln verlegte, nachdem Dönitz am Tag zuvor angewiesen hatte, Hamburg den Briten kampflos zu übergeben. Auch Himmler floh mit 150 Gefolgsleuten nach Hüholz bei Flensburg.

Ab 2. Mai verhandelte Admiral Hans-Georg von Friedeburg in Dönitz’ Auftrag in Lüneburg mit dem britischen Feldmarschall Bernard Montgomery. Am 4. Mai war die Kapitulation Nordwestdeutschlands und Dänemarks, die am folgenden Tag um 8.00 Uhr in Kraft trat, das Ergebnis.

Am 5. Mai tagte unter diesen Umständen die Reichsregierung in Flensburg. Lutz von Schwerin-Krosigk, der am 2. Mai von Dönitz den Auftrag zur Regierungsbildung erhalten hatte, wurde Leitender Reichsminister, Finanzminister und Außenminister, Albert Speer Wirtschaftsminister, Wilhelm Stuckart Innen- und Kulturminister, Herbert Backe Ernährungs- und Landwirtschaftsminister, Franz Seldte Arbeitsminister und Julius Heinrich Dorpmüller Verkehrs- und Postminister. Hinzu kamen hunderte Mitarbeiter in den Ministerien.

Am 6. Mai enthob Dönitz den NSDAP-Gauleiter Hinrich Lohse seines Amtes als schleswig-holsteinischer Oberpräsident. Um 17.00 Uhr wurden auch Heinrich Himmler und Alfred Rosenberg endgültig aller ihrer Ämter enthoben.

Der Reichssender Flensburg verkündete mit einer Ansprache durch Lutz von Schwerin-Krosigk am 7. Mai um 12:45 Uhr zum ersten Mal von deutscher Seite her das Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa, nachdem Generaloberst Alfred Jodl in Reims die bedingungslose militärische Kapitulation „aller unter deutscher Befehlsgewalt stehenden Streitkräfte“ unterzeichnet hatte: "Wir müssen uns den Weg durch das Dunkel der Zukunft durch drei Sterne erleuchten und führen lassen, die stets das Unterpfand echten deutschen Wesens waren: Einigkeit und Recht und Freiheit." (Schwerin-Krosigk über den Reichssender Flensburg am 7. Mai 1945)

Diese bedingungslose Kapitulation der deutschen Streitkräfte trat am 8. Mai 1945 in Kraft, was auch im Reichssender Flensburg durch eine Ansprache von Karl Dönitz bestätigt wurde.

Die Regierung Dönitz blieb aber noch einige Tage über die Kapitulation der Wehrmacht hinaus im Amt. Täglich, pünktlich um 10 Uhr, eröffnete Dönitz die Kabinettssitzungen. Am 23. Mai 1945 wurden Dönitz sowie die Mitglieder der Geschäftsführenden Reichsregierung und des Oberkommandos der Wehrmacht im "Sonderbereich Mürwik", insgesamt etwa 300 Kabinettsmitglieder (Stabsoffiziere und Verwaltungsbeamte) verhaftet.

Die Alliierten erklärten stattdessen am 5. Juni: "Die Machtübernahme ist notwendig, weil es in Deutschland keine zentrale Behörde mehr gibt". ("Berliner Erklärung")

Dazu schrieb Großadmiral Karl Dönitz in Bad Mondorf im Juli 1945:

Der Kommandant des Lagers, in dem ich mich als Kriegsgefangener befinde, verlas am 7. Juli eine aus 3 Paragraphen bestehende Anordnung, die in § 2 u.a. die Feststellung enthielt, der Deutsche Staat habe aufgehört zu bestehen. Der Satz wurde auf meine Einwendung nachträglich dahin berichtigt, daß es heißen sollte, die Deutsche Regierung habe aufgehört zu bestehen.

Um Missverständnissen über meinen Standpunkt vorzubeugen, treffe ich folgende Klarstellung:

  1. Die Kapitulation ist von meinen Beauftragen auf Grund einer schriftlichen Vollmacht geschlossen worden, die ich als Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches und damit Oberster Befehlshaber der Wehrmacht zugestellt habe, und die in dieser Form von den bevollmächtigten Vertretern der Alliierten Streitkräfte verlangt war und anderkannt wurde. Die Alliierten haben mich dadurch selbst als Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches anerkannt.
  2. Durch die mit meiner Vollmacht am 9. Juli 1945 abgeschlossene bedingungslose Kapitulation der drei Deutschen Wehrmachtsteile hat weder das Deutsche Reich aufgehört zu bestehen, noch ist dadurch mein Amt als Staatsoberhaupt beendet worden. Auch die von mir berufene geschäftsführende Regierung ist im Amt geblieben; mit ihr hat die alliierte Überwachungskommission in Flensburg bis zum 23. Mai 1945 im Geschäftsverkehr gestanden.
  3. Die im Abschluß an die Kapitulation erfolgende vollständige Besetzung des Deutschen Reichsgebietes hat an dieser Rechtslage nichts geändert. Sie hat nur mich und meine Regierung tatsächlich behindert, in Deutschland Regierungshandlungen zu vollziehen.
  4. Ebensowenig konnte meine und meiner Regierung Gefangennahme auf die dargelegte Rechtslage Einfluß haben. Sie hatte nur zur Folge, daß jede tatsächliche Amtstätigkeit für mich und meine Regierung vollständig aufhörte.
  5. Mit dieser Auffassung über die Rechtsfolgen der erwähnten militärischen Vorgänge befinde ich mich in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Grundsätzen des Völkerrechts.

siehe auch

Verweise

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