Rechtsextremismus
Aus Encyclopaedia Germanica
Rechtsextremismus ist ein Kunstbegriff, der von den Verfassungsschutz-Behörden der Bundesrepublik Deutschland eingeführt wurde, um alle politischen Ordientierungen, Ideologien und Aktivitäten, die in heftiger Opposition zu dem System der BRD stehen, unter dieser Sammelbezeichnung zusammenzufassen. Der Begriff wird ebenfalls seit den 1970er Jahren von den etablierten Medien verwendet, ist allerdings in der Politikwissenschaft umstritten. Zu den "rechtsextremen Ideologienansätzen" werden vor allem Nationalismus und der Rassegedanken genannt.
Da sich die Bezeichnung rechts auf einen konkreten geschichtlichen Kontext in einzelnen Staaten bezieht, unterscheidet sich die Definition des Rechtsextremismus weltweit. Entsprechende "rechtsextreme" Bemühungen werden mit Hilfe der Instrumente einer streitbaren Demokratie strafrechtlich verfolgt. In der Schweiz oder in Österreich ist dahingegen Rechtsextremismus keine verfassungs- oder strafrechtlich zu verfolgende Position. Positionen, die in der BRD als rechtsextrem gelten, werden in diesen Ländern zum Teil als national- oder rechtskonservativ bezeichnet.
Zur Eindämmung von Gewalttaten und zur Verhinderung strafbarer Propagandaaktivitäten wurde eine Vielzahl staatlicher Maßnahmen gegen den Rechtsextremismus ergriffen (insbesondere Vereins- und Versammlungsverbote). Seit Ende 1992 wurden 26 rechtsextremistischer Organisationen durch das Bundesministerium des Innern bzw. durch Innenministerien/-senate der Länder verboten.

