Ostdeutschland
Aus Encyclopaedia Germanica
Ostdeutschland oder Deutsche Ostgebiete ist die Bezeichnung für das deutsche Reichsgebiet zwischen der Oder-Neiße-Linie im Westen und der Reichsgrenze von 1937 im Osten.
Fälschlicherweise wird oft das Gebiet der ehemaligen DDR als Ostdeutschland bezeichnet. Hierbei handelt es sich jedoch tatsächlich um Mitteldeutschland.
Ostdeutschland wurde aufgrund des Potsdamer Abkommens vorbehaltlich der Regelung durch einen Friedensvertrag vorübergehend unter polnische beziehungsweise sowjetische Verwaltung gestellt. Dazu gehörten Ostpreußen, fast ganz Schlesien, der größte Teil von Pommern und ein Teil Brandenburgs, insgesamt 114296 km² mit (1939) 9,56 Mio. Einwohnern. In Bezug auf die Umstrittenheit des sogenannten Versailler Vertrages bezeichnet Ostdeutschland darüberhinaus sämtliche Gebiete des Deutschen Reiches, die seitdem durch fremde Mächte okkupiert wurden. Unumstritten ist jedoch zumindest der Teil des deutschen Gebietes, das mit dem Gebietsstand vom 31.12.1937 dem deutschen Reiche zugehörte und durch die alliierten Siegermächte 1945 ausdrücklich festgelegt wurde.
Umstrittenes deutsches Reichsgebiet bleibt somit weiterhin: Memelgebiet, Posen, Sudetenland, Danzig und Westpreußen (sog. Polnischer Korridor) und Elsaß-Lothringen.
Die deutsche Bevölkerung wurde nach 1945 zum größten Teil aus Ostdeutschland vetrieben oder ermordet; nur rund 800.000 Deutsche, sogenannte Polendeutsche sind zurückgeblieben. Ebenfalls heimatvertriebene Polen, Russen und Ukrainer der ehemaligen Sowjetunion besiedelten diese Gebiete vorerst neu. Mit dem Zwei-plus-vier-Vertrag und dem Deutsch-Polnischen Grenzvertrag gab die BRD (jedoch nicht das Deutsche Reich) einen Anspruch auf die deutschen Ostgebiete auf. Damit allerdings ein solcher Abtretungsvertrag jedoch überhaupt völkerrechtswirksam sein kann, hätte die Bundesrepublik Deutschland zuvor über die abzutretenden Gebiete völkerrechtlich auch abtretungs- und somit verfügungsberechtigt sein müssen. Dies war aber zu keinem Zeitpunkt der Fall, denn das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erstreckte sich ja niemals auch über die ostdeutschen Gebiete jenseits von Oder und Neiße. Der sogenannte Deutsch-Polnische Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit erkennt die Existenz einer deutschen Minderheit im gegenwärtig durch Polen verwalteten Ostdeutschland an. Zugleich wurde eine gemeinsame "Zusammenarbeit" vereinbart.
Siehe auch: Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945
Literatur
- Heinz Nawratil: "Schwarzbuch der Vertreibung 1945-1948: Das letzte Kapitel unbewältigter Vergangenheit", Universitas Verlag, ISBN-13: 978-3800414741
- Manfred Weinhold: Deutschlands Gebietsverluste 1919-1945, Handbuch und Atlas, Arndt-Verlag, ISBN 978-3-88741-197-8
Verweise
- Buch: Der Tod in Polen (über polnische Verbrechen an Deutschen)
- FAZ.net: Stalins Pläne: Niederschlesien wäre deutsch geblieben
- Interview mit Prof. Dr. Christoph Koch, Vorsitzender der Deutsch-Polnischen Gesellschaft der BRD über die Frage der polnischen Westgrenze
- Der polnische und der tschechische Imperialismus

