Hochverrat
Aus Encyclopaedia Germanica
Definition: Hochverrat ist das Unternehmen, den inneren Bestand oder die verfassungsmäßige Ordnung eines Staates zu zerstören.
Zur Zeit der Weimarer Republik war dieser Straftatsbestand durch den Paragraphen 86 des Strafgesetzbuches (Vorbereitung zum Hochverrat) definiert.
Während des Nationalsozialismus wurde ebenso der politische Widerstand, der auf den Sturz der Staatsführung abzielte, von der Justiz als "Hochverrat" eingeordnet. Für diese Delikte war der Volksgerichtshof zuständig. Der Kieler Strafrechtslehrer Dahm hatte es 1935 so ausgedrückt:
- "Der nationalsozialistische Staat will die Verteidigungslinie vorverlegen, er will nicht abwarten, bis der Verbrecher seine Absicht verwirklicht."
Nach 1945 setzten die Alliierten die Staatsschutzbestimmungen des ansonsten weitergeltenden Reichsstrafgesetzbuches des Deutschen Reiches außer Kraft. Doch kaum war die BRD installiert, ging die Regierung daran, ein umfassendes Staatsschutzrecht einzuführen. In der Begründung zum Regierungsentwurf vom 30. Mai 1951 hieß es:
- "Der moderne Staat bedarf neuer Schutzvorschriften, die seine Verteidigungslinie in den Bereich vorverlegen, in dem die Staatsfeinde unter der Maske der Gewaltlosigkeit die Macht erschleichen."
In der gegenwärtigen BRD sieht das Strafgesetzbuch folgende Paragraphen für "Hochverrat" vor:

