Gesetz über den Neuaufbau des Reiches
Aus Encyclopaedia Germanica
In diesem Gesetz vom 30. Januar 1934 wurden die Hoheitsrechte der einzelnen Länder aufgehoben, so daß das Reich auch zu einer organisatorischen Einheit verschmolz. Dem das Reich schwächenden Föderalismus wurde damit formal ein Ende gesetzt. Die Landesregierungen unterstanden fürderhin der Reichsregierung und wurden von Reichsstatthaltern kontrolliert, die vom Reichskanzler ernannt wurden.

