Geschichte der Schweiz

Aus Encyclopaedia Germanica

Wechseln zu: Navigation, Suche

Inhaltsverzeichnis

Ältere Geschichte

Helvetier

Obwohl des jetzige Gebiet der Schweiz, wie die Höhlenfunde von Thäingen (Schaffhausen) und die seit 1853 in vielen Schweizerseen entdeckten Pfahlbauten beweisen, schon sehr früh besiedelt war, beginnt doch die eigentlich Geschichte des Landes erst mit der Zeit, in der die Helvetier, die in vier Stämme oder Gaue geteilt, im 2. und 1. Jahrhundert vor Christi zwischen Jura und Alpen, Genfer- und Bodensee saßen, mit den Römern in Berührung kamen und von diesen 58 v. Chr. durch den Sieg Julius Cäsars bei Bibracte unterworfen wurden.

Nach dieser Unterwerfung, der im Jahre 57 diejenigen der kleinen keltischen Stämme des Wallis, im Jahre 15 die der Rhätier folgte, gehörte der größte Teil der jetzigen Schweiz zu Gallien, der östliche zu Rhätien, Mittelpunkt des Landes, das rasch römische Kultur annahm, war die Stadt Aventicum (frz. Avenches).

Alemannen

Mit der zweiten Hälfte des 3. Jahrhunderts begannen die Einfälle der Alemannen, die 264 nach Christi Aventicum zerstörten und von 406 an nach Vernichtung sowohl der römischen Kultur, wie der römischen Herrschaft sich bleibend im Lande östlich der Aare ansiedelten.

Burgunder

Ihnen folgten die Burgunder, die sich seit 443 von Gallien aus über die Westschweiz verbreiteten und mit den römisierten Helvetiern allmählich zu einem Volke verschmolzen.

Fränkische Herrschaft

Die Alemannen wurde 496, die Burgunder 532 von den Franken unterworfen, denen 536 auch Rhätien zufiel; dagegen kamen die italienischsprachigen Täler der Schweiz, in denen sich nach 569 die Langobarden angesiedelt hatten, erst 774 an das Fränkische Reich.

Unter der Herrschaft der Franken blühte das oft verheerte Land wieder empor. Neue Städte wurden gegründet, andere, wie Zürich und Lausanne aus ihren Trümmern neu erbaut. Unter den Burgundern entwickelte sich ein mächtiges Kirchentum mit drei Bistümern und zahlreichen Klöstern, welche, wie die Stiftungen der christlichen Glaubensboten unter den Alemannen, Fridolin, Sigisbert, St. Gallus u.a., als Kern neuer Ansiedelungen dienten.

Unter den schwachen Nachfolgern Karls des Großen zerfiel jedoch, wie das Fränkische Reich überhaupt, so auch das fränkische Helvetien wieder in seine Teile. Während Rhätien und der alte Thurgau, d.h. die Ost- und Mittelschweiz, bei dem Herzogtum Alemannien blieben, machte 888 der Graf und Abt Rudolf von St. Maurice die burgundische Schweiz zu dem selbständigen Königreich Hochburgund, das später seine Grenzen östlich bis an die Reuß verschob, 933 mit dem Niederburgundischen Reiche vereinigt und erst 1032 von Konrad II. durch Waffengewalt wieder an das Reich gebracht wurde.

Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation

Von 1032 an war das Schicksal der Schweiz mit dem des Deutschen Reichs verknüpft und blieb es bis zu der Zeit, wo die Krone desselben erblich zu werden anfing.

Von 1097 an, stand das Land unter den Herzögen von Zähringen, die als Rektoren von Burgund Ordnung im Lande herstellten, den Übergriffen des burgundischen Adels wehrten, die Städte begünstigten und mehrere neue, wie Freiburg im Üchtland (1178) und Bern (1191) gründeten. Nach ihrem Erlöschen (1218) verfiel jedoch das Land wieder der alten Unordnung. Zahlreiche größere und kleinere Herren, wie die Grafen von Savoyen, Neuenburg, Kyburg, Lenzburg, Habsburg, Rapperswyl, Toggenburg, Werdenberg, die Äbte von St. Gallen, Disentis usw., die Bischöfe von Basel, Lausanne, Chur teilten sich in das Land.

Die kleineren Freien, Klöster und Landstädte wurden unterdrückt und mußten den Schutz mächtigerer Städte, zumal der Reichsstädte Basel, Zürich, Bern, nachsuchen, die sich zu ihrer Sicherung wieder untereinander oder mit benachbarten Landschaften, Dynasten und Stiften verbanden.

Ewiger Bund auf dem Rütli

Vom Ende des 13. Jahrhunderts an erhielt die Schweiz allmählich eine andere Gestalt. In der Westschweiz hatte das Haus Savoyen durch die Eroberung des Waadt und des Unterwallis die Vorherrschaft erlangt; in der Mittel- und Ostschweiz gewann nach dem Erlöschen der alten Grafen von Lenzburg, Kyburg und Rapperswyl das Haus Habsburg überwiegend Einfluß und suchte denselben besonders nach der Erhebung Rudolfs von Habsburg zum deutschen König (1273) durch Erwerbung der Schirmherrschaft über die freien Lande und Städte zu verstärken.

Doch Zürich und Bern widerstanden mit Erfolg und die Bergländer Uri und Schwyz, deren Reichsfreiheit 1231 und 1240 von Friedrich II. anerkannt und bestätigt worden war, schlossen in Erneuerung eines älteren Bündnisses nach Rudolfs Tod 1291, der Sage nach erst 1307 auf dem Rütli, unter sich und mit dem benachbarten Unterwalden einen ewigen Bund zur Behauptung ihrer Rechte und Freiheiten.

Rudolfs Sohn, Albrecht I., setzte die Politik seines Vaters fort und bestätigte die Freibriefe der Waldstätte nicht; seinen Plänen zu ihrer Unterdrückung machte jedoch seine Ermordung 1308 ein jähes Ende. Albrechts Nachfolger auf dem Königsstuhl, Heinrich VII., sowie spätere Kaiser, bestätigten den Waldstätten ihre Freiheiten.

Das Haus Habsburg aber wollte die einmal gefaßten Pläne nicht aufgeben und daraus entstand ein 200jähriger Kampf, der mit Losreißung der Schweiz vom Reiche und für Österreich mit dem Verlust seiner Erblande zwischen Alpen und Rhein und seines Stammschlosses Habsburg endigte. Der 1291 geschlossene Bund wurdem im November 1315, nachdem die Waldstätte am Morgarten ihren ersten Sieg über Österreich erfochten, zu Brunnen erneuert.

Wie die Waldstätte hatte auch andere Länder und Städte sich der Angriffe der Habsburger zu erwehren; so Bern, welches 1298 am Donnerbühl, 1339 bei Laupen den österreichischen und burgundischen Adel schlug, Zürich, das 1350 Burg und Stadt der Grafen von Rapperswyl eroberte, Glarus, welches 1352 auf dem Rautifelde die Österreicher besiegte.

Die acht alten Orte

Um sich gegen die Macht der Habsburger besser zu wahren, traten bis 1353 Luzern, Zürich, Glarus, Zug und Bern dem Bunde der Waldstätte bei. Die junge Eidgenossenschaft dieser acht Orte, die bis 1481 die einzigen vollberechtigten Bundesglieder blieben und deshalb später, im Gegensatz zu den fünf 1481-1513 aufgenommenen Kantonen, die acht alten Orte genannt wurden, verstärkte sich bald durch Bündnisse einzelner Orte mit benachbarten Städten und Landschaften.

Kyburger Krieg

Die Waldstätte nahmen verschiedene Täler und Gemeinden als freie Gemeinden auf. Bern erwarb manche Herrschaft durch Kauf von den stets geldbedürftigen Dynasten. Luzern nahm österreichische Ortschaften in sein Bürgerrecht auf. Auf der anderen Seite aber sucht auch Österreich seine Besitzungen zu erweitern und der Ausbreitung der Eidgenossenschaft entgegenzuwirken; aber ohne Erfolg, denn im Kyburger Kriege (1382-1384) wurden die mit Österreich eng verknüpften Grafen von Habsburg-Kyburg gezwungen, ihre meisten Besitzungen an Bern und Solothurnzu verkaufen; durch die Schlacht von Sempach 1386 sicherten sich die Waldstätte, durch die bei Näfels 1388 die Glarner ihre Unabhängigkeit.

Durch diese Erfolge waurde die Macht Österreichs in der Schweiz gebrochen und in dem 1389 geschlossenen Frieden mußte dasselbe die Eidgenossenschaft anerkennen. Während der nun folgenden Friedensjahre blühten die acht Orte kräftig auf und erweiterten auf friedliche Weise ihr Gebiet, wobei aber die erkauften Herrschaften nicht frei, sondern wie späteren Eroberungen Untertanenländer wurden.

Eroberungen

Bald aber gingen die Eidgenossen aus der Stellung der Angegriffenen in die der Angreifenden über. Trotz des 1412 mit Österreich geschlossenen 50jährigen Friedens eroberten sie 1415 im Auftrag Kaiser Sigmunds den Aargau, 1460 den Thurgau; von 1403 an trugen sie ihre Waffen nach Italien und erwarben trotz der Niederlage bei Arbedo 1425 in vielen Kriegszügen den jetzigen Kanton Tessin.

Zürich verläßt das Bündnis

Während aber so die Macht nach außen wuchs, wurde die Eidgenossenschaft im Innern geschwächt durch den Zwist um das Erbe des Grafen von Toggenburg, durch welchen Zürich 1440 mit den übrigen Orten verfeindet und zum Bündnis mit Österreich gebracht wurde. Der dadurch verursachte Krieg endigte 1450 damit, daß Zürich der Eidgenossenschaft wieder beitrat.

Da Schwyz damals die Seele des Bundes war, so nahmen die anderen Eidgenossen die Farben (weiß und rot) und das Kreuz des Schwyzerwappens als Feldzeichen an und erhielten deshalb den Parteinamen Schwyzer, der seitdem Benennung des ganzen Volks geblieben ist.

Burgunderkrieg

Die letzten Kämpfe, welche die alte Eidgenossenschaft für ihre Selbständigkeit zu bestehen hatte, waren der Burgunderkrieg 1474-1477, in welchem sie mit Hilfe ihrer Verbündeten aus Lothringen, Elsaß und Vorderösterreich die Macht Karl des Kühnen durch die Schlachten von Granson, Murten und Nanzig brach, und der Schwabenkrieg 1498-1499, durch welchen sie ihre faktische Unabhängigkeit und Trennung vom Deutschen Reiche erfocht, deren völkerrechtliche Bestätigung allerdings erst 1648 im Westfälischen Frieden erfolgte.

Ausländischer Kriegsdienst

Damit war die Eidgenossenschaft auf dem Gipfel ihrer Macht angelangt. Die Höfe von Frankreich, Mailand und selbst Österreich wetteiferten um ihre Freundschaft und Hilfe. Der ausländische Kriegsdienst, der schon 1450 begonnen hatte, nahm bedeutend zu. Ganze eidgenössische Heere wurden bald Frankreich, bald Mailand, dann wieder dem Papst und der Republik Venedig zugeführt.

Italienische Kriege

Im Jahre 1512 eroberten die Schweizer für Maximilian Sforza die ganze Lombardei, schlugen 1513 bei Novara die Franzosen, erhielten, obwohl 1515 bei Marignano geschlagen, durch den Ewigen Frieden mit Frankreich 1516 das Tessin und für die verbündeten Graubündner das Veltlin und nahmen im französischen Solde auch in der Folge an den italienischen Kriegen teil, bis ihnen die Niederlagen von Bicocca 1522 und Pavia 1525 die Einmischung in die großen Welthändel verleideten.

Von da an hörte der Gebrauch auf, mit ganzen schweizerischen Heeren für andere Mächte ins Feld zu ziehen. Man begnügte sich, Kapitulationen für einzelne Regimenter oder Fahnen kriegslustiger Freiwilliger abzuschließen, die sich für einen oder mehrere Kriege verdingten. Nach dem Dreißigjährigen Kriege endlich wurden aus diesen Freiwilligen stehende Truppen, die durch die Hauptleute durch Werbung vollzählig erhalten wurden, bis endlich 1859 durch ein Bundesgesetz der Fremdendienst in besonderen Schweizerregimentern verboten wurde.

Die Reformation

So stark nach außen die Eidgenossenschaft am Anfang des 16. Jahrhunderts erschien, nachdem sie sich durch die Aufnahme von Freiburg und Solothurn (1481), Basel und Schaffhausen (1501) und Appenzell (1513) zum Bunde der 13 Orte erweitert hatte, so uneinig und zerrüttet war sie im Inneren.

Die Üppigkeit und Korruption, welche durch das Reislaufen, d.h. den fremden Kriegsdienst, und das damit verbundene Unwesen der ansländischen Pensionen und Jahrgelder immer mehr einriß, die Eifersucht zwischen Städten und Ländern, zwischen Herrschenden und Untertanen waren ebenso viele Keime inneren Zwistes. Die große Spaltung aber bewirkte die Reformation, die in Zürich durch Ulrich Zwingli, in Basel durch Ökolampadius, in Bern durch Haller, in der Welschschweiz durch Calvin, Farel, Biret u.a. gepredigt wurde und in den meisten städtischen Kantonen und den Untertanenländern derselben Eingang fand, während die fünf Orte Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug, sowie nach einigem Schwanken Freiburg und Solothurn starr am alten Glauben festhielten.

Diese Glaubenstrennung führte mehrmals zu Religionskriegen und Sonderbündnissen. Zwingli selbst büßte in der Schlacht bei Kappel, wo die Katholiken über die Reformierten den Sieg davontrugen, sein Leben ein, und einen zweiten Sieg erfochten die Katholiken 1655 in der ersten Schlacht bei Vilmerdingen; dagegen siegte die Reformation in der Westschweiz, wo 1530 Neuenburg, 1535 Genf und 1536 Bern in der Waadt die neue Lehre einführten.

Dem christlichen Bürgerrecht, welches die reformierten Städte 1528-1530 untereinander und mit Konstanz und Straßburg schlossen, setzten die Katholiken 1529 den Ferdinandischen Bund mit König Ferdinand von Ungarn entgegen, und 1586 besiegelten sie auf Antrieb des Kardinal-Erzbischofs von Mailand, Karl Borromäus, die konfesionnelle Spaltung der Schweiz durch den Borromäischen oder Goldenen Bund.

Dreißigjähriger Krieg

Wie sehr dieser Zwiespalt, der von den fremden Mächten absichtlich genährt wurde, die Kraft und das Ansehen der Eidgenossenschaft schädigte, zeigte sich besonders im Dreißigjährigen Krieg, wo das zugewandte Graubünden und seine Untertanenländer Veltlin und Cleven der Spielball zwischen Frankreich und seinen Gegnern Österreich und Spanien war, und nur durch die gegenseitige Eifersucht dieser Mächte in seinem Gebiet ungeschmälert blieb.

Neutralität

Doch gelang es den reformierten Ständen Zürich und Bern, von denen letzteres seit der Eroberung des Waadt (1536) der mächtigste Ort der Eidgenossenschaft war, durch Klugheit und Energie die Unabhängigkeit der eigentlichen Eidgenossenschaft während dieses Krieges zu behaupten und von 1640 an durch ein gut geordnetes „Defensionale“ die Grenzen der Schweiz sicherzustellen, sodaß deren Neutralität, die von nun an die Grundlage der schweizerischen Politik war, bis 1798 nicht mehr verletzt wurde.

Nicht minder gefährlich als die konfessionelle Spaltung war für die Macht und Einigkeit der Schweiz die Scheidung der Eidgenossen in Herrschenden und Untertanen. Wie oben erwähnt, wurden die eroberten oder erkauften Gebiete nicht vollberechtigte Teile der Eidgenossenschaft, sondern Untertanenländer, die durch Vögte teils einzelner, teils mehrerer Orte regiert wurden, und in den herrschenden Orten selbst verwandelte sich die frühere Demokratie allmählich in eine Aristokratie der Stadtbürgerschaften, in Bern, Freiburg, Solothurn und Luzern sogar in eine Oligarchie.

Bauernkrieg

Nur die Länder Uri, Schwyz, Ober- und Niederwalden, Zug und Appenzell behielten die althergebrachte Landesgemeinde bei, fühlten sich aber ihren Untertanen gegenüber nicht weniger als Herren, wie die Junker und Bürger der Städte. Dieses Untertanenverhältnis führte zu zahlreichen Unruhen und Aufstandsversuchen, deren wichtigster, der Bauernkrieg von 1653, sich über die Gebiete von Zürich, Bern, Luzern, Basel und die Freien Ämter des Aargau erstreckte und nur nach hartnäckigem Kampfe zu Gunsten der Städte entschieden wurde.

Lockerer Zusammenhang der Orte

Ein drittes Moment der Schwäche der Schweiz war der lockere Zusammenhang zwischen den Orten der Eidgenossenschaft. Wie früher die acht alten Orte, so hingen von 1513 an auch die dreizehn Orte der erweiterten Eidgenossenschaft durch kein gemeinsames Band und keinen allgemeinen Vertrag, sondern nur durch eine Menge einzelner abweichender „Verkommnisse“ miteinander zusammen. Nur bei den großen, die Existenz der Eidgenossenschaft bedrohenden Kriegen und den darauffolgenden Friedensschlüssen handelte die Eidgenossenschaft als Ganzes.

Vom Abschluß des Bundes der acht Orte 1353 bis zur Aufnahme Appenzells als letztes Glied der dreizehn Orte sind nur vier gemeinsame Maßregeln zu Regelung der eidgenössischen inneren Angelegenheiten zu verzeichnen:

  • der Pfaffenbrief von 1370, durch den zuerst ein eidgenössisches Staatsrecht statuiert und die Stellung des Staates zum Klerus geregelt wurde,
  • der Sempacher Brief von 1393, der das eidgenössische Kriegsrecht feststellte,
  • die Stanser Verkommnis von 1481, durch welche die staatsrechtlichen Verhältnisse von neuem geregelt wurden, und
  • der Pensionenbrief von 1503, der das tief eingefressene Übel der ausländischen Pensionen und Jahrgelder beseitigen sollte.

Im übrigen war jeder Ort für sich selbst.

Zürich war der leitende Kanton (Vorort), d.h. es hatte, mit wenigen Vollmachten versehen, die geringeren äußeren Geschäfte zu führen und die schweizerischen Tagsatzungen auszuschreiben, die meist in Luzern, Zürich, Baden, Bremgarten, Aarau und Frauenfeld gehalten wurden.

Jeder Stand schickte seine Gesandten, die aber wenig mehr als mit der Verwaltung der gemeinsamen Vogteien zu tun fanden. Die einzelnen Kantone, besonders die acht älteren Orte, betrachteten sich als souveräne Staaten und sorgten eifrig, daß keine Bundesgewalt aufkam.

Die anderen Bundesgenossen, Stadt und Stift St. Gallen, Biel, Graubünden, Wallis, Neuenburg, Genf, Rottweil, Mülhausen, besaßen als zugewandte Orte geringere Rechte, ebenso die schirmverwandte Orte Gersau, Stift Engelberg, Rapperswyl usw. Gar keine politische Selbständigkeit besaßen die Untertanenländer im Aar- und Thurgau, im Rheintal, Tessin usw.

Bei der Buntscheckigkeit der Eidgenossenschaft war ein einheitliches Wehrwesen für dieselbe ebenso unmöglich, wie für das damalige Deutsche Reich. Es war ein Glück für die Schweiz, daß Zürich und Bern den Oberbefehl hatten und mit ihren besser organisierten Truppen bei jedem Kriege der Nachbarn die Grenzen besetzt hielten. Diese beiden Kantone waren es auch allein, die den steigenden Anmaßungen der französischen Großbotschafter einigermaßen Schranken zu setzen wußten.

Neuere Geschichte

Französische Revolution

In diesem Zustand befand sich die Schweiz beim Ausbruch der Französischen Revolution. Es gerieten alsbald einige Gegenden in Bewegung, wie Genf, das untere Wallis, das Bistum Basel, St. Gallen, Waadtland und das Seeufer von Zürich.

Doch diese einzelnen Aufstände wurden gedämpft. Bedenklicher gestaltete sich die Lage, als Frankreich immer größere Fortschritte machte und mehrere alte Republiken, wie Holland, Venedig und Genua, gänzlich umgestaltete. Die Regierungen der Schweiz taten alle Mögliche, um die übermütigen Sieger nicht zu reizen. Sie bewahrten streng ihre Neutralität, deckten dadurch in den für Frankreich entscheidungsvollen Momenten dessen verwundbarste Grenze, vertrieben die Emigrierten usw.

Französische Invasion

Aber alles war umsonst. Die französischen Machthaber wollten eine abhängige Nachbarrepublik gegründet wissen, zugleich die wichtigen Alpenpässe und den großen Schatz in Bern in ihrer Gewalt haben und ließen darum unter nichtigem Vorwand 1798 Truppen ins Waadtland einrücken. Nachdem man Bern mit Unterhandlungen hingehalten, marschierten die Franzosen auf Bern selbst los, das, von seinen Bundesgenossen verlassen, sich bei Neueneck und im Grauholz heldenmütig verteidigte, aber am 5. März 1798 in französischer Gewalt geriet.

Als die Franzosen durch Plünderung des Berner Schatzes und des Zeughauses, sowie durch Auflegung schwerer Brandschatzung ihren Zweck erreicht, brachten sie eine zu Paris verfertigte Konstitution zu Vorschein, wonach das zu einem einzigen Staat umgeschaffene Helvetien in 18 an Größe und Bevölkerung ungefähr gleiche Kantone oder Verwaltungsbezirke geteilt wurde, zu welchen sich 1799 Graubünden (Rhätien) als 19. gesellte.

Jeder Kanton hatte eine gleiche Zahl Deputierte in zwei gesetzgebende Kammern (Senat und Großen Rat) zu wählen, und an der Spitze sollte ein Vollziehungsdirektorium von fünft Männern stehen.

Genf, Mülhausen, Biel, das Bistum Basel, wie schon früher Veltlin, wurden von der Schweiz losgerissen und mit Frankreich oder der Cisalpinischen Republik vereinigt. Ein Gleiches sollte mit Tessin versucht werden. Da jedoch die, übrigens von der Schweiz am meisten bedrückten Tessiner einstimmig erklärten, Schweizer bleiben zu wollen, so wurde ihnen nachgegeben.

Während Berns Kampf hatten die Untertanen aller Kantone die Gelegenheit benutzt, sich frei zu erklären, und nach dem Falle Berns nahmen fast alle Kantone die neue helvetische Konstitution an. Die kleinen Demokratien mußten ihren anfänglichen Widerstand hart büßen. Die Abhängigkeit der neuen Regierungen, die neuen Abgaben, die kostspielige Unterhaltung der Zentralregierung, zahlreicher Beamten und eines stehenden Heeres, der neue teuere Rechtsgang, besonders aber die Aushebung von Truppen: das alles wirkte zusammen, um die neue Konstitution keine Wurzel im Volke fassen zu lassen.

Befreiung und zweite französische Invasion

Von vielen wurden daher 1799 die verbündeten Österreicher und Russen, die den vorigen Zustand herzustellen versprachen, freudig empfangen. Da aber die Franzosen, nachdem die Schweiz fast ein Jahr lang der Kampfplatz fremder Heere gewesen, wieder das Übergewicht erhielten, so mußten die Landleute ihr Auftreten für die alte Ordnung schwer büßen, und es war fortan kein Widerstand mehr gegen Frankreich zu erwarten.

Desto mehr wurde derselbe gegen die helvetische Regierung selbst fortgesetzt. Diese war in sich entzweit, ohne andere Stütze als die der Franzosen, änderte mehrmals die oberste Behörde, schlug eine neue Einheistverfassung nach der anderen vor, aber keine konnte sich auf die Dauer allgemein Beifall erwerben.

Aloys Reding, Anführer der Schwyzer im Kriege von 1798 benutzte diese Stimmung, um im östlichen Teile der Schweiz 1802 einen Bund zum Sturze der Zentralregierung zu schließen.

Allgemeiner Aufstand

Buonaparte, damals Erster Konsul der französischen Republik, war der helvetischen Regierung gleichfalls nicht gewogen. Als auf seinen Befehl die französischen Truppen die Schweiz verlassen, brach fast in allen Kantonen der Aufstand gegen die helvetische Regierung in Bern aus, und nachdem der Landsturm dieselbe nach Lausanne vertrieben, berief Reding zum 27. September 1802 eine allgemeine Tagsatzung nach Schwyz, um die Einleitung zu einem neuen Bund zu beraten.

Dritte französische Invasion

Das Staatsoberhaupt Frankreichs, Buonaparte, gebot jedoch plötzlich durch den General Rapp die Herstellung aller Dinge in den vorigen Stand und die Abordnung von Bevollmächtigten aus allen Kantonen nach Paris, um mit diesen den Plan zu einer neuen Verfassung auszuarbeiten. Alle Kantone fügten sich, nur die Urkantone nicht, und dies gab den Vorwand, 12.000 Mann in die Schweiz einrücken und eine allgemeine Entwaffnung vernehmen zu lassen.

Die Abgeordneten versammelten sich im Dezember in Paris. Am 19. Februar 1803 ließ ihnen Buonaparte eine sogenannte Mediationsakte zufertigen, wodurch das Kansonalsystem hergestellt wurde, aber das schon in der helvetischen Konstitution beseitigte Untertanenverhältnis aufgehoben blieb. Zu den alten 13 Kantonen, die außer Bern meist ihre früheren Grenzen behielten, kamen 6 neue, nämlich die vorher zugewandten Orte: St. Gallen, Graubünden (doch ohne Veltlin, das bei Italien blieb), und die ehemaligen Untertanenlande: Aargau, Thurgau, Tessin und Waadt.

Wallis wurde eine eigene Republik, aber später (1807) mit dem französischen Reich verbunden. Neuenburg, seit 1707 unter preußischer Hoheit, blieb von der Schweiz getrennt und wurde 1807 dem Fürsten Berthier als französisches Lehen zuteil.

Mediationsverfassung

An der Spitze des Schweizerbundes stand nun wieder eine nach Instruktionen stimmende Tagsatzung aller Kantone; den sechs größeren Kantonen wurden zwei Stimmen zugeteilt. Der Tagsatzung präsidierte ein Landammann der Schweiz, der fast alle Rechte des ehemaligen Vorortes erhielt. Sechs der alten Kantone: Zürich, Bern, Luzern, Basel, Freiburg und Solothurn, waren abwechselnd zu Direktorialkantonen bestimmt.

In den demokratischen Kantonen wurden die Landesgemeinden hergestellt, in den anderen die Großen und Kleinen Räte, doch erstere unmittelbar durch das Volk nach Maßgabe der Bevölkerung, letztere durch den Großen Rat gewählt. Diese neue Verfassung, die bei vielen Fehlern doch das Gepräge eines großen Staatsmannes trug, wurde ohne Schwierigkeit eingeführt.

Die Schweiz genoß nun, trotz vielfacher Reibungen zwischen den Anhängern der alten und der neuen Ordnung, eines zehnjährigen inneren und äußeren Friedens. Die Kantone stellten ihr Gemeinwesen wieder her und das ganze Land begann eine erfreuliche Entwicklung. Drücken waren aber die von Napoleon I. gestellten Forderungen zur Vollzähligmachung von 12.000 Schweizern in seinem Solde und die lästige Kontinentalsperre, die eine mehrjährige Besetzung Tessins zur Folge hatte.

Befreiung durch die Verbündeten

Nach der Schlacht bei Leipzig erfolgte am 21. Dezember 1813 der Einmarsch der Verbündeten in die Schweiz, und sofort benutzten viele Mitglieder der alten Regierungen die Wandlung, um sich wieder in den Besitz ihrer Vorrechte zu setzen. In Bern und anderen ehemals aristokratischen Städten wurde die Mediationsregierung gestürtzt und die alte wieder eingeführt. Bern forderte Aargau und Waadt, die kleineren Kantone begehrten ihre Untertanenlande zurück.

Übereinkunft vom 29. Dez. 1813

Allein diese widerstanden, und die Gesandten von zehn Ständen trafen am 29. Dezember 1813 eine vorläufige Abrede, wonach zwar die Mediationsverfassung abgeschafft und der alte Bundesverband unter dem Vorort Zürich hergestellt, aber die Untertanenverhältnisse aufgehoben blieben und jedem Kanton sein Gebiet gewährleistet werden sollte.

Dieser Beschluß, der bis zum 9. Januar 1814 die Ratifikation von 15 Ständen erhielt, bewahrte die Schweiz vor völliger Auflösung. Er bestimmte auch die verbündeten Mächte, denselben als Grundlage der schweizerischen Verhältnisse anzuerkennen und nach der ersten Besiegung Frankreichs der Schweiz die verlorenen Teile Genf, Wallis, Neuenburg und das Bistum Basel wieder einzuverleiben. Nur Österreich behielt das Veltlin für sich.

Inzwischen verfloß ein Jahr unter Zwistigkeiten, Reaktionen und Gegenrevolutionen. Endlich erklärte sich der Wiener Kongreß als Vermittler für die Übereinkunft vom 29. Dezember 1813, entschädigte Bern mit dem Bistum Basel und die Urkantone mit Geld von den neuen Kantonen. Da sich die Schweizer 1815 dazu verstanden gegen Frankreich zu marschieren, so erhielten sie dafür Entschädigung aus den Kontributionsgeldern, einige kleine Gebietserweiterungen und am 20. November 1815 von den Großmächten Europas die Zusicherung der immerwährenden Neutralität.

1815er Bundesurkunde

Auf den Grundlagen der Vereinigung vom Dezember 1813 kam in der vom April 1814 bis August 1815 außerordentlich versammelten Tagsatzung die am 7. August angenommene Bundesurkunde zustande, welche den 22 Kantonen ihre Verfassungen und ihr Gebiet gewährleistete und Zürich, Bern und Luzern als abwechselnde Vororte bezeichnete. Dieselbe befriedigte keine der Parteien und ließ in manchen Bestimmungen, wie in Art. 12 über Garantie der Klöster, fremden Einfluß nicht verkennen.

Auf Einladung Kaisers Alexanders von Rußland mußte die Schweiz 1817 der Heiligen Allianz beitreten, auch sich 1823 zur Beschränkung der Pressefreiheit, des Asylrechts usw. verstehen. Im Geiste der Restauration waren schon vor dem Abschluß des Bundesvertrags die meisten Kantonalverfassungen dahin abgeändert worden, daß die ehemals regierenden Städte auch jetzt wieder ein Übergewicht in der Vertretung erhielten. Ein noch größerer Mißstand war es, daß die unmittelbaren Volkswahlen in die Großen Räte mehr oder weniger abgeschafft wurden, und daß fortan diese Behörden großenteils sich selbst ergänzten.

Überall erhoben sich Oligarchien durch Verbindung der neuen Gewalthaber mit den alten Aristokraten, denen sich in den katholischen Kantonen der Klerus zugesellte. Die Mißbräuche der Gewalt riefen indes eine wachsende Opposition hervor, welche durch die französische Julirevolution von 1830 den Impuls zum Handeln erhielt.

Revolutionen von 1831

Binnen wenigen Monaten änderten 12 Kantone ihre Verfassungen, zum Teil erst nach bewaffneter Demonstration des Landvolks. Im Januar 1831 fügte sich die Aristokratie in Bern. Länger dauerten die Spaltungen in Schwyz, wo es zu einer zeitweisen Trennung kam und erst nach einer eidgenössischen Okkupation 1833 die Wiedervereinigung und eine neue Verfassung durchgesetzt wurde.

Sarnerbund

Bei der Trennung in zwei Halbkantone blieb es dagegen in Basel, wo die Verweigerung der von Volk in Anspruch genommenen Rechtsgleichheit einen Bürgerkrieg erzeugt hatte, der 1833 mit der Niederlage der Städter endigte. Völlig unbeweglich blieben nur Uri, Unterwalden und Wallis. Die meisten sogenannten konservativen Kantone Uri, Schwyz, Unterwalden, Wallis, Neuenburg und Basel-Stadt vereinigten sich im November 1832 zu dem reaktionären Sarnerbunde, der jedoch am 12. August 1833 von der Tagsatzung aufgelöst wurde. Im ganzen umfaßte die Regeneration im liberalen Sinne etwa zwei Dritteile der Gesamtbebölkerung der Schweiz.

Revision der Bundesverfassung?

Der Kampf der liberalen Partei war auch nach den Juliereignissen vorerst auf Herstellung konstitutioneller Formen gerichtet; als das zunächst Liegende erreicht, dachte man auch an eine Reform der Bundesverfassung. Die helvetische Kosntitution, trotz aller Mängel und trotz ihres flüchtigen Bestandes, hatte gleichwohl eine neue Epoche für die Schweiz eingeleitet. Der sichtbare Verfall der eidgenössischen Konföderation in den letzten zwei Jahrhunderten hatte die Haltlosigkeit des losen Föderalismus erkennen lassen und das Bedürfnis der engeren politischen Einigung wurde in weitem Kreise geweckt.

Von diesem Standpunkte aus mußte die Bundesverfassung von 1815 als Rückschritt erscheinen, und es war natürlich, daß nach der Revision der Kantonalverfassungen auch die der Bundesakte zur Sprache kam. Der Volksstimme nachgebend, beschloß die Tagsatzung am 17. Juli 1832 die Revision der Bundesverfassung. Der hiernach am 15. Dezember 1832 zustande gebrachte Entwurf einer neuen Bundesakte entsprach jedoch weder den Zielpunkten der sogenannten radikalen doch der jenigen der konservativen und der ultramontanen Partei und wurde deshalb durch eine Koalition der äußersten Parteifraktionen in der Volksabstimmung von 1833 verworfen.

Grenzsperre Frankreichs

Eine Reihe von Verwicklungen mit dem Auslande stellte die Schwäche der Eidgenossenschaft deutlich heraus und trug dazu bei, die Reformfrage in den Hintergrund zu rücken. Nach den Ereignissen von 1830 war die Schweiz das Asyl zahlreicher politischer Flüchtlinge, die von da aus auf ihre Heimatländer einzuwirken suchten. Nach dem sogenannten Savoyerzug kam endlich auf die dringenden Noten des Auslandes am 24. Juni 1834 ein Tagsatzungsbeschluß gegen die ihr Asylrecht mißbrauchenden Flüchtlinge zustande, aber ungeachtet der Ausweisung vieler Flüchtlinge aus der Schweiz dauerten noch die diplomatischen Reibungen fort und führten 1836 sogar zu einer Grenzsperre Frankreichs gegen die Schweiz.

Kaum war dieser Zwist beendet, als nach dem Straßburger Attentat die Rückkehr Louis Bonapartes (Napoleon III.) nach dem Thurgau, wo er seit 1832 das Bürgerrecht besaß, zu neuem Zwiespalt führte. Frankreich, von den anderen Mächten unterstützt, forderte dessen Ausweisung, und es wäre, da die Tagsatzung sich nicht ohne weiteres fügen wollte, zum Kriege gekommen, wenn am 14. Oktober 1838 Louis Bonaparte, um den Konflikt zu vermeiden die Schweiz verlassen hätte, worauf Frankreich sich befriedigt erklärte.

Kirchliche Bewegungen

Gleichzeitig mit diesen Verwicklungen nach außen fanden in den Jahren 1833-1839 zahlreiche kirchliche Bewegungen statt. Während der Restauration hatte die Römische Kurie die schweizerischen Länder des Bistums Konstanz von diesem abgelöst und gegen den Willen der der beteiligten Stände mit Graubünden zu dem Doppelbistum Chur-St. Gallen vereinigt, die Bistümer Lausanne und Basel umgestaltet und den Kantonen ungünstige Konkordate aufgedrängt.

Badener Konferenz

Die kleinen schweizerischen Bistümer, die keinem Metropolitanverband mehr angehörten, wurden unmittelbar dem päpstlichen Nuntius unterstellt. In Freiburg und Wallis kehrten die Jesuiten zurück; die Klöster bevölkerten sich wieder. Um sich der Übergriffe der Hierarchie zu erwehren, lösten 1833 die Kantone Graubünden und St. Gallen das Doppelbistum auf, und am 20. Januar 1834 vereinigten sich in Baden Gesandte von Bern, Luzern, Solothurn, Basel-Land, Aargau, Thurgau und St. Gallen zu einer Konferenz, welche die Rechte des schweizerischen Episkopats dem Nuntius gegenüber wahren und ein gemeinsames Staatskirchenrecht begründen sollte.

Der Papst verdammte die Reformartikel der Badener Konferenz in einer heftigen Bulle (17. Mai 1835), was den Klerus ermutigte, den Regierungen zu trotzen und das katholische Volk gegen die Neuerungen aufzuwiegeln. Im Aargau 1835 und dem damals Bernischen Jura kam es zu Tumulten, die zwar durch militärische Demonstrationen leicht gedämpft wurden, jedoch mußten die Regierungen unter dem Drucke Frankreichs und Österreichs nachgeben und den Reformplan der Badener Konferenz fallen lassen.

Reihe von Umstürzen

Weitere Unterstützung fand die Reaktion im reformierten Kanton Zürich durch die Umwälzung vom 6. September 1839 infolge der Berufung von David Friedrich Strauß auf den Lehrstuhl der Dogmatik an der Hochschule Zürich. Unter dem Vorwande der Religionsgefahr gelang es der konservativen Partei mit Hilfe fanatischer Bauern, die Hauptstadt zu überrumpeln und die Regierung zu stürzen.

Aufstand der aargauischen Freiämter

An diese kirchlichen Bewegungen reihen sich Verfassungswirren und revolutionäre Versuche bald von liberaler, bald von klerikaler Seite. In Schwyz kam es 1838zum förmlichen Kampf zwischen den „Hörnern“ und den „Klauen“, im Tessin wurde 1839 die konservative Regierung durch einen Handstreich gestürzt. In Wallis siegten 1840 die liberalen Unterwalliser, 1844 am Gefecht am Trient die Trienter klerikalen Oberwalliser.

Der wichtige dieser Putsche oder Umsturzversuche aber war der namentlich von den Klösetrn geschürte Aufstand der aargauischen Freiämter, der jedoch am 13. Januar 1841 durch den Sieg der Regierungstruppen bei Vilmergen unterdrückt wurde, worauf der Große Rat des Kantons die Aufhebung sämtlicher Klöster auch durchführte (s. Aargauischer Klösterstreit).

Inzwischen hatte im Kanton Luzern die klerikale Partei mit Hilfe der Bauern eine revidierte Verfassung durchgesetzt, die am 21. Mai 1841 vom Volke angenommen und durch welche der Staat der Kirche gegenüber aller Hoheitsrechte entkleidet wurde. Damit ging der katholische Vorort vollständig auf die ultramontane Seite über und besiegelte diese Wandlung, nachdem der durch zahlreiche Volkspetitionen unterstützte Antrag des Standes Aargau auf Ausweisung der Jesuiten aus der ganzen Schweiz am 19. August 1844 von der Tagsatzung abgelehnt worden, am 24. Oktober desselben Jahres durch förmliche Berufung dieses Ordens an die höheren Lehranstalten des Kantons.

1. Freischarenzug gegen Luzern

Die Jesuitenfeinde suchten der Berufung durch Gewalt zu begegnen, aber ihr planloses Unternehmen, der erste Freischarenzug, scheiterte am 8. Dezember. Die Härte, womit nun die Luzerner Regierung ihren Sieg ausnutzte, steigerte die Aufregung gegen die Jesuiten, und da die Bundesbehörde sich lau und lässig zeigte, so nahm das Volk die Lösung der Jesuitenfrage selbst in die Hand.

2. Freischarenzug gegen Luzern

Zwar mißlang auch der zweite, besser organisierte Freischarenzug gegen Luzern (März 1845) durch die Niederlage, welche die Freischaren am 31. März und 1. April bei Walters erlitten, aber die Grausamkeit der Sieger steigerte die Erbitterung gegen Luzern auf das äußerste und machte der Unentschlossenheit ein Ende.

In der Waadt war schon im Februar 1845 die unschlüssige Regierung gestürzt und durch eine entschieden liberale ersetzt worden; im April fand derselbe Umschwung in Zürich und im Februar 1846 in Bern statt, das nun als zeitweiliger Vorort an die Spitze der liberalen Partei trat.

Sonderbund der Ultramontanen

Die Wendung der Dinge erweckte in den ultramontanen Kantonen große Besorgnisse. Schon im Herbst 1843 waren Luzern, Freiburg, Zug und die Urkantone zu einem Sonderbunde zusammengetreten. Im September 1845 trat auch Wallis bei. Obwohl die Bestimmungen dieses Sondervertrags mit dem eidgenössischen Bundesvertrag im Widerspruch standen, fand doch der Vorschlag Zürichs auf Auflösung des Sonderbundes, da ihm auf der Tagsatzung im September 1846 nur 10 Stimmen zufielen, nicht die zum Beschlusse erforderliche Mehrheit.

Aufstand in Genf

Zur Verhinderung des Beschlusses hatte die in Genf herrschende Partei wesentlich beigetragen, und es kam deshalb im Oktober 1846 in Genf zu einem Aufstande und einer Regierungsveränderung. Noch vorher hatte sich aber auch St. Gallen auf die Seite der Gegner des Sonderbundes gestellt.

Auflösung des Sonderbundes

Infolgedessen kam nun am 20. Juli 1847 ein gültiger Tagsatzungsbeschluß zustande, der mit einer Mehrheit von 12 gegen 8 Stimmen die Auflösung des Sonderbundes aussprach. An den Beschluß vom 20. Juli 1847 knüpfte sich dann im September ein weiterer Beschluß für die Ausweisung der Jesuiten.

Nachdem eine Proklamation an das Volk der Sonderbundskantone und die Absendung von Kommissaren dahin erfolglos geblieben, versammelte die Tagsatzung eine Armee von 50.000 Mann, die bald auf nahe 100.000 erhöht wurde, unter dem Oberbefehl Dufours und beschloß am 4. November die Vollziehung ihres Dekrets vom 20. Juli durch Waffengewalt. Ihr gegenüber hatten die sieben Sonderbundskantone 36.000 Mann aufgestellt, welche durch einen Landsturm von 47.000 Mann unterstützt werden sollten. Im ganzen traten in der Schweiz gegen 200.000 Mann unter die Waffen.

Durch Überschreitung der Grenzen des Kantons Tessin und einige erfolglose Einfälle in die katholischen Freiämter des Aargaues wurden die Feindseligkeiten von den Truppen des Sonderbundes eröffnet. Der Angriff von seiten der Tagsatzung erfolgte durch das Einrücken eines Teils der eidgenössischen Truppen in den Kanton Freiburg. Nach einem kurzen Gefechte in der Nähe der Stadt kapitulierte dieselbe. Die Freiburger Milizen und Landstürmler wurden entlassen, die Jesuiten flohen, die Regierung zerstreute sich und eine neue wurde gebildet.

Schlacht bei Sislikon

Jetzt wandte sich die Hauptmacht der Eidgenossen gegen Luzern. Zug unterwarf sich ohne weiteres. Am 23. November kam es an der Grenze von Luzern, bei Sislikon, Honau und Meierskappel zum entscheidenden Gefecht. Nach ziemlich hartnäckiger Gegenwehr ergriffen die Sonderbundstruppen die Flucht und auf die Nachricht von dieser Niederlage auch der in Luzern tagende Kriegsrat des Sonderbundes, die Regierung von Luzern und die Jesuiten. Bald darauf unterwarfen sich Unterwalden, Uri, Schwyz und Wallis.

Einmischung des Auslands

Im Verlauf dieser Kämpfe, die ihre Ausgangspunkte in der Aufhebung der Aargauer Klöster, in den Umgriffen des Jesuitismus und hauptsächlich in der Gründung des Sonderbundes hatten, beteiligte sich fortwährend die Politik der Großmächte, mit Ausnahme Großbritanniens, in den inneren Angelegenheiten der Schweiz auf eine die Selbständigkeit der Eidgenossenschaft gefährdende Weise.

Schon 1846, unter dem Einflusse der Umwälzung in Genf, kam es zwischen Österreich und Frankreich zu Verhandlung über eine eventuelle Intervention. Während Metternich 1847 auf ein rasches Einschreiten drang, erließ Guizot am 2. Juli 1847 einen offenen Brief, der die Wirkung einer Drohung hatte, ohne doch einschüchtern zu können. Da Frankreich nur mit England gemeinschaftlich handeln wollte, so benutzte Palmerston die Gegelenheit, die Entscheidung der Sache so lange zu verzögern, bis es keinen Sonderbund mehr gab und die Vermittlung von selbst wegfiel.

Doch erließen Österreich, Frankreich und Preußen noch nach Auflösung des Sonderbundes an die Schweiz eine Note vom 22. Januar 1848 mit der Zumutung, die kaum erst besetzten Sonderbundskantone zu räumen und Veränderungen in der Bundesakte von 1815 nur mit Einwilligung aller den Bund bildenden Kantone vorzunehmen.

Bundesverfassung von 1848

Der Eintritt der französischen Februarrevolution von 1848 und hiermit der großen europäischen Bewegung beseitigte jedoch mit einem Schlage alle Gefahren von außen, sodaß die Schweiz das Werk ihrer politischen Neugestaltung ungestört vollenden konnte. Schon am 17. Februar 1848 begann eine von der Tagsatzung ernannte Bundesrevisionskommission ihre Arbeiten. Am 15. April konnte der Entwurf der neuen Bundesverfassung veröffentlicht und nach seiner Durchberatung durch die Tagsatzung am 27. Juni zur Abstimmung vorgelegt werden.

Die Mehrheit der Kantone wie die große Mehrheit der Bevölkerung erklärte sich zur Annahme, und schon am 12. September konnte die feierliche Verkündigung erfolgen. Auch für einzelne Kantone, namentlich für die früher zum Sonderbund gehörenden, gaben die Ereignisse den Anstoß zu Reformen in Verfassung und Gesetzgebung. Das bedeutendste Ereignis dieser Art war die Verwandlung des Fürstentums Neuenburg in eine Republik.

Nach 1848

Der Sieg über die europäische Revolution 1849 führte abermals Tausende politischer Flüchtlinge, besonders Deutsche, Italiener und bald auch Franzosen, auf den Boden des Schweiz. Ihre Anwesenheit gab indessen einigen Nachbarstaaten Anlaß zu Beschwerden.

Zwist mit Österreich

Am ernstlichsten wurde der Konflikt mit Österreich, das 1853 seinen Geschäftsträger bei der Eidgenossenschaft abberief, eine Grenzsperre gegen den Kanton Tessin anordnete und alle im Lombardisch-Venetianischen Königreich wohnenden Tessiner, über 6.000, aus dem Kaiserstaate auswies. Der Zwist nahm einen drohenden Charakter an; der Ausbruch der orientalen Wirren stimmte indes Österreich zu friedlichem Austrag, indem im Juni 1854 die strenge Grenzsperre gegen Tessin aufgehoben wurde.

Royalistenaufstand in Neuenburg

Eine neue, bei weitem gefährlichere Verwicklung erstand der Schweiz, als am 3. September 1856 im Kanton Neuenburg die Royalistenpartei durch einen Aufstandsversuch sich in den Besitz der Regierung zu setzen versuchte, um das frühere Verhältnis zur Krone Preußen widerherzustellen. Das Unternehmen wurde zwar sofort durch die eidgenössisch Gesinnten mit Waffengewalt unterdrückt, aber Preußen, in Hinsicht auf seine alten Rechte, verlangte von der Bundesregierung die Sistierung des Prozesses gegen die Gefangenen und deren unbedingte Freilassung.

Londoner Vergleich

Da die Bundesregierung auf diese Forderung nicht eingehen wollte, so stand Krieg in Aussicht, jedoch wurde die Gefahr unter Vermittlung der Mächte durch den Londoner Vergleich vom 26. Mai 1857 beseitigt, wonach die schweizerische Regierung den Royalistenprozeß niederschlug und allgemeine Amnestie gewährte, während der König von Preußen seine Souveränitätsrechte auf Neuenburg und Valangin aufgab.

Italienischer Krieg 1859

Im Italienischen Krieg von 1859 hatte die Schweiz zur Wahrung ihre Neutralität an ihren Südgrenzen Truppenaufstellungen vorzunehmen. Als sodann 1860 Frankreich Savoyen annektierte, fand sich die Schweiz insofern in Mitleidenschaft gezogen, als hierdurch die durch den Wiener Kongreß und den zweiten Pariser Frieden garantierte Neutralität Nordsavoyens verletzt wurde.

Während Napoleon III. erklärte, daß er die durch die Verträge festgesetzten Verbindlichkeiten in derselben Weise übernehmen wolle, wie früher Sardinien, verlangt die öffentliche Stimme in der Schweiz selbst die Einverleibung des Neutralitätsgebiets in die Eidgenossenschaft. Proteste, welche die Bundesregierung gegen die französische Annexion erhob und durch außerordentliche Gesandtschaften (namentlich in London, Berlin und Petersburg) bei den sogenannten Kongreßmächten unterstützen ließ, hatten keine tatsächlichen Erfolge.

Da die Frage durch keinen allgemein anerkannten internationalen Vertrag geregelt war, so blieb dieselbe im Grunde ungelöst und ist es noch heute.

Italienischer Krieg 1866

Der Krieg in Italien 1866 machte wieder eine Truppenaufstellung im Süden nötig und bewies durch die außerordentlichen Erfolge des preußischen Zündnadelgewehrs die Notwendigkeit einer neuen Bewaffnung des eidgenössischen Milizheers, welche sogleich energisch in die Hand genommen wurde; zugleich veranlaßte die Neugestaltung Deutschlands die Schweiz, wi bis dahin bei Frankreich, Österreich und Italien auch beim Nordeutschen Bunde und den süddeutschen Staaten einen ordentlichen Gesandten zu akkreditieren.

Die Jahre 1860-1870 waren für die Schweiz im ganzen eine Zeit der ruhigen Entwicklung in materieller wie in politischer Hinsicht. Handel und Industrie blühten wieder auf, begünstigt durch die 1864 mit Frankreich, 1868 mit Österreich und Italien, 1869 mit dem Deutschen Zollverein usw. abgeschlossenen Post- und Handelsverträge. roße Arbeiten zur Förderung des nationalen Wohlstandes, wie die Korrektionen des Rhône, des Rheins, der Juragewässer wurden mit den vereinten Kräften des Bundes und der dabei beteiligten Kantone und Gemeinden in Angriff genommen, das schweizerische Eisenbahnnetz erweitert, besonders in Hinsicht auf die St. Gotthardbahn.

Bundesrevision

Die feste Gestaltung, welche seit dem Kriege von 1866 sowohl Deutschland als Italien gewonnen hatten, rief auch in der Schweiz den Wunsch nach festerer Organisation hervor. Die Bundesrevision trat wieder in den Vordergrund, und ihre Notwendigkeit wurde, mit Ausnahme der ultramontanen Kantone, in der ganzen Schweiz anerkannt. Über Art und Umfang der Revision aber gingen den Ansichten weit auseinander.

In den meisten größeren Kantonen der deutschen Schweiz wurden die eidgenössischen Revisionsbestrebungen durch kantonale Verfassungsrevisionen eingeleitet. Dem Beispiel Basel-Lands, das schon 1863 durch Einführung des Referendums seine Verfassung in demokratischem Sinne umgestaltet hatte, folgte 1868-1869 Zürich, Bern, Aargau, Thurgau, Solothurn usw. Während auf diese Weise in den größeren Kantonen der deustchen Schweiz der Bundesrevision die Wege gebahnt wurden, machten sich bald in der West- und in der Urschweiz zwei Gegenströmungen bemerkbar.

Ohne die Notwendigkeit mancher Reformen zu leugnen, stellten sich die Kantone der französischen Schweiz auf den Boden der Kantonalsouveränität, wiesen jede Einmischung des Bundes von der Hand und wollten von der Bundesrevision nur das annehmen, was speziell ihren Interessen entsprach.

In der ultramontanen Urschweiz, ebenso in Freiburg und Wallis, wollte man vom Bedürfnis einer Revision prinzipiell nichts wissen. Die ultramontane Partei, vor a