Geschichte Preußens
Aus Encyclopaedia Germanica
Antik
Die Länder an der Ostsee welche später das eigentliche Königreich Preußen bildeten, sollen infolge des Bernsteinhandels schon den Alten durch den Griechen Pytheas etwa 320 Jahre v. Chr. bekannt worden sein. Pytheas nennt das von der Ostsee bespülte Land Mentenomon, die Bewohner desselben Guttonen (Goten), deren Nachbarn Teutonen. Diese Namen verraten unzweifelhaft deutsche Stämme.
Tacitus nennt die Bewohner Ästii, d.h. Ostleute oder Esten, welcher Name später auf die finnischen Einwohner des heutigen Estlands überging.
Die Preußen
An der Stelle der mit der großen Gotenwanderung abziehenden germanischen Völker, setzten sich Stämme slawischen Ursprungs in diesen Küstenländern fest, sich mit zurückgebliebenen Resten germanischer Bevölkerung vermischend. Der Volkszweig, welcher dem Lande Preußen östlich von der Weichsel (in Westpreußen, Pomerellen, saßen die Pomerani) den Namen gegeben hat, die Porussi (Borussi, Prussi, Pruzzen), wird zuerst gegen Ende des 10. Jh. genannt.
Die Religion dieses Volkes trägt wesentlich den Charakter des Naturdienstes. Kein slawisches Volk hat mit solcher Zähigkeit an seinem alten Glauben festgehalten als die Preußen, was sich aus den tausendfältigen Beziehungen der Religion zu den örtlichen Eigentümlichkeiten des Landes erklärt. Spuren heidnischer Sitten und Kultusformen lassen sich sogar bis in den Anfang des 17. Jh. verfolgen.
Widerstand gegen Christianisierung
Die ersten Bekehrungsversuche, die von dem heiligen Adalbert, Bischof von Prag, und von Bruno von Magdeburg unternommen wurden, scheiterten an der kriegerischen Wildheit des Volkes. Adalbert wurde 997, Bruno 1009 erschlagen. Der polnische Herzog Boleslaw Chrobry machte 1015 die Preußen tributpflichtig. Seine Nachfolger, Kasimir I., Boleslaw II., Wladislaw I., führten glückliche Kriege gegen die Preußen, welche sich fortwährend gegen die Polenherrschaft und gegen das Christentum auflehnten. Boleslaw IV., welcher einige Gebiete Preußens unterjocht hatte, wurde zuletzt (1161) völlig geschlagen.
Kloster Oliva
Inzwischen war in dem Lande westliche der Weichsel unter vielen Stätten christlicher Bildung um 1170 das Zisterzienserkloster Oliva gegründet worden. Hier faßte der Mönch Christian, ein Pommer von Geburt, den Gedanken, das Christentum in Preußen zu verkündigen. Nachdem er seit 1208 in den östlich von der Weichsel gelegenen Distrikten eine großen Anzahl von Heiden, darunter auch manche Stammeshäuptlinge, zur Taufe vermocht, wurde er 1215 vom Papst Innozenz III. zum ersten Bischof Preußens ernannt.
Kreuzzug gegen die Preußen
Allein da diesem ersten Gelingen nur desto heftigere Reaktionen und Verwüstungskriege der Preußen folgten, so gewann Christian die Überzeugung, daß das Heidentum dieses Volkes nur mit dem Schwert uasgerottet werden könne. Mit Erlaubnis des Papstes rüstete er in Gemeinschaft mit Herzog Konrad von Masovien und Herzog Heinrich dem Bärtigen von Schlesien einen Kreuzzug gegen die Preußen.
Aber diese erhoben sich 1223 und 1224 zu kräftiger Gegenwehr, erstürmten Danzig, zerstörten Oliva, verwüsteten Masovien und alle von Christian gestifteten Kirchen und Klöster. Dieser selbst hielt sich in dem festen Kulm; die Führer des Kreuzheers hatten sich beim ersten Sturm zurückgezogen; die Preußen kehrten mit ihrem Raub in ihre Wälder zurück.
Nun riefen Christian, der inzwischen zu Dobrin den Orden der Ritter Christi gegründet hatte, und Herzog Konrad den Deutschen Orden zu Hilfe. Der damalige Ordensmeister Hermann von Salza wurde durch die von Konrad angebotene, von Kaiser Friedrich II. und Papst Gregor IX. bestätigte Schenkung des Kulmer und Löbauer Landes, samt allen in Preußen noch zu erobernden Gebieten, bewogen, 1228 eine kleine Anzahl von Ordensmitgliedern, 1230 eine größere unter dem tapferen Hermann Balk nach Preußen zu senden.
Schlacht an der Sirguna
Die Deutschen Ritter trugen auf dem weißen Mantel das schwarze Kreuz, woran die preußischen Farben noch erinnern. In den ersten Jahren nach Ankunft des Ordens wurden Kämpfe mit den Preußen vermieden. Zuerst suchten die Ritter durch Wiedererbauung zerstörter Burgen, wie Kulm, und durch Gründung neuer Festen, z.B. Thorn, Marienwerder (1233), Elbing, sich festen Halt zu verschaffen. Im Jahre 1233 begann jedoch mit einer für den Orden glücklichen Schlacht an der Sirguna der große Krieg, der unter Hinzuströmen deutschen Adels, deutscher Fürsten und hervorragender Dynasten des Abendlandes 50 Jahre dauerte und 1283 mit Unterwerfung des ganzen Preußenlandes endete.
Kolonisation
Durch Begünstigung deutscher Kolonisten, die aus allen Teilen des Reichs einwanderten (besonders zahlreich aus den niederrheinischen Gebieten), wurde nun dem Lande allmählich ein deutsches Gepräge gegeben. Die Städte erhielten zum Teil Lübisches, zum Teil Magdeburgisches Recht, die Bauern freie Gemeindeverwaltung. Zum Andenken an die unter Leitung König Ottiokars von Böhmen nach harten Kämpfen vollendete Eroberung Samlands wurde 1256 Königsberg gegründet. Die Burg Memel war 1253 erstanden. Nach Christians Tode (1243) richtete man die Bistümer ein: Kulm, Pomesanien, Ermeland, als viertes 1255 Samland.
Ordensland Preußen
Nach der Eroberung Preußens beschäftigte sich der Orden mit der Unterwerfung Litauens und untzerstützte den Markgrafen Waldemar von Brandenburg in der Eroberung Pomerellens, welches Land ihm gegen eine Kaufsumme abgetreten wurde (1310). Zu derselben Zeit hatten die fortwährenden Kämpfe und die mit der Erweiterung des Territorialgebiets zunehmende Schwierigkeit der Verwaltung den Orden veranlaßt, seine bisher in Venedig und Marburg gehaltene Hauptresidenz 1309, unter Siegfried von Feuchtenwangen, in den (1276 erbaute) Feste Marienburg zu verlegen.
Die Städte erblühten unter dem Schutz des Ordens zu großer Macht und Wohlhabenheit und wurden meist von reichen Kaufmannsgilden in patrizischer Weise regiert. Bald entstand jedoch Zwietracht: weder die Städte noch die eingewanderten Adeligen wollten sich in die strenge Herrschaft des Ordens fügen: Städte und Ritterbündnisse wurden gestiftet. Unglückliche Kriege gaben dem inneren Hader reiche Nahrung. Litauen konnte in einem beinahe 100jährigem Kampfe nicht besiegt werden. Zwar hatte Konrad von Kniprode (1351-82), der mächtigste der Deutsch-Ordensmeister, den Litauern und deren Verbündeten bei Rudau (1370) eine glänzende Schlacht geliefert, aber die Eroberung des Landes scheiterte an dem Widerstand Polens.
Frieden von Thorn
Als durch Wladislaw Jagiello Litauen und Polen vereint wurden (1386), war der Orden dem Übergewicht dieses großen slawischen Reichs nicht mehr gewachsen. Er erlitt in der Schlacht bei Tannenberg (1410) eine schwere Niederlage, mußte zuerst in dem Frieden von Thorn (1411), dann in mehreren anderen Verträgen preußische Ländergebiete abtreten und verlor auch im Innern seine Selbständigkeit, indem er Ausschüssen von Adel und Städten Teilnahme an der Regierung einräumen mußte.
Preußischer Bund
Durch den Abfall mehrerer Ordenskomture und durch den in Elbing geschlossenen Preußischen Bund (1440), der bald mit den Polen gemeinsame Sache machte, geschwächt, von dem Deutschen Reich ohne jede Hilfe gelassen, sah sich der Orden, zumal seine aus den aufgelösten Hussitenheeren gebildeten Söldnerhaufen dem Gegner die Schlüssel der Festungen überlieferten, zur Unterwerfung unter Polen genötigt. In einem zweiten Thorner Frieden (1466) wurde das Land westlich der Weichsel mit voller Souveränität an Polen abgetreten, für die östliche Hälfte aber die Lehensoberhoheit der polnischen Könige anerkannt. Dieses Ereignis hatte also die Trennung Preußens in Ost- und Westpreußen zur Folge.
Polnische Lehnsoberhoheit
Nach einer Reihe sparsam und milde regierender aber schwacher Ordensmeister, die sich den polnischen Lehnseid meist ohne Schwierigkeit gefallen ließen, sahen die Ritter ein, daß nur ein festerer Anschluß an das Deutsche Reich sie von dem fremden Joch wieder befreien könnte, und sie versuchten daher durch Übertragung der Hochmeisterwürde auf fürstliche Sprößlinge das Interesse deutscher Fürstendynastien für ihre Sache zu erwecken.
Verweigerung des Eids
Im Jahr 1511 wählte das Kapitel den Markgrafen Albrecht von Brandenburg-Onolzbach (Ansbach), den Enkel des Kurfürsten Albrecht Achilles, zum Hochmeister. Auf die Hilfe vertrauend, die ihm der Kaiser versprochen, weigerte sich Albrecht, den Eid als Lehnsuntertan des Königs von Polen zu leisten. Nach mehrjährigen, wegen der polnischen Übermacht für Albrecht unglücklichen Kriegen ging dieser nach Deutschland (1522), um für die Unterstützung Preußens von seiten des Reichs zu wirken.
Herzogtum Preußen
Da ihm diese nicht zuteil wurde, so entschloß sich Albrecht zu einer ihm von mehreren Seiten angeratenen Staatsveränderung, die zwar in den äußeren Beziehungen zu Polen keine Verbesserung hervorbrachte, dagegen der Verfassung des Landes, welche durch fortwährende Streitigkeiten zwischen Orden, Adel und Städten, bei zumehmender Beschränkung der oberherrlichen Rechte des Hochmeisters, immer haltloser geworden war, ein ganz anderes Gepräge verlieh.
Vertrag von Krakau
Als Albrecht 1523 den Reformator Luther in Wittenberg aufsuchte, machte ihm dieser den Vorschlag, den Orden aufzuheben und Preußen in ein erbliches Fürstentum zu verwandeln. Auch Polen ging darauf ein und übertrug, unter der Bedingung des von Albrecht anerkannten Lehnsverhältnisses, durch den Vertrag von Krakau (8. April 1525) Preußen dem Markgrafen als weltliches, erbliches Herzogtum.
Der Beifall, welchen dieser Schritt im Lande bei Rittern und Untertanen fand, war hauptsächlich der Verbreitung der reformatorischen Ideen in Preußen zu verdanken. In den ersten, welche dem neuen Herzog huldigten, gehörten die der Kirchenneuerung zugetanen Bischöfe von Samland und Pomesanien, welche von der Regierung ihrer Hochstifte zurücktraten und die Güter derselben dem Herzog überließen. Dieser gewährte dem Adel und den Städten landständische Rechte. Die meisten Ritter blieben im Lande und erhielten Lehnsgüter.
Reformation
Papst Clemens VII. protestierte gegen die Säkularisierung des Ordenslandes und Kaiser Karl V. bestätigte die vom Reichskammergericht 1533 gegen Albrecht ausgesprochene Acht; allein dieser blieb im ungestörten Besitz des Landes, führte die Reformation in Preußen durch und gründete ihr einen festen Sitz durch Stiftung der Universität Königsberg 1544.
Mit den Landständen, welche ihre Macht zu vergrößern suchten, hatte er manche Streitigkeiten, wobei jene nmeist die Entscheidung des Oberlehnsherrn anriefen. Herzog Albrecht starb am 20. März 1568. Schon vorher hatte auf dem Reichstag zu Petrikau (1563) Polen für den Fall des Aussterbens der fränkischen Linie der Hohenzollern der brandenburgischen Linie die Mitbelehnung und Anwartschaft auf Preußen erteilt.
Wenige Monate nach Herzog Albrechts Tode, welchem sein Sohn Albrecht Friedrich folgte, wurde diese Belehnung für Kurfürst Joachim II., dessen Sohn Johann Georg und dessen männliche Deszendenz erneuert, und 1618 nach dem Tode Albrecht Friedrichs wurde Preußen mit Brandenburg zu einem einzigen Staat vereinigt.
Brandenburg
Seit 1415 befand sich die Hohenzollernsche Dynastie bereits in dem Besitz der Kurmark Brandenburg. Die beiden ersten Regenten aus diesem Hause. Friedrich I. (1415-40, als Burggraf von Nürnberg Friedrich IV.) und Friedrich II. (1440-1470) benutzten ihre lange Regierungszeit, um die Verluste, welche die Länderverschwendung Sigismunds von Luxemburg über die Mark verhängt hatte, wieder gut zu machen.
Stärkung der Landesherrschaft
Die Ukermark wurde durch Friedrich I. wieder mit Brandenburg vereinigt; 1445 wurden die Herrschaften Cottbus und Peitz, 1462 die Herrschaft Teupitz erworben. Erfolgreich waren ihre Versuche, der Landesherrschaft im Innern eine kraftvollere Stellung gegenüber dem Adel und den Städten zu geben. Friedrich I. besiegte den Adel und zwang ihm ein Landfriedensgesetz auf, Friedrich II. demütigte die Städte, namentlich Berlin.
Der Nachfolger des letzteren, Albrecht Achilles (1470-1486), widmete den märkischen Angelegenheiten wenig Interesse und residierte meist in den fränkischen Besitzungen Ansbach und Bayreuth. Doch zwang er nach einem glücklichen Kriege Pommern zur Anerkennung der brandenburgischen Lehnsoberhoheit (1479) und wurde der Stifter eines für die Vererbung der Hohenzollernschen Lande beider Linien maßgebenden Hausgesetzes (Dispositio Achillea).
Im Jahr 1482 kam das Fürstentum Krossen an Brandenburg. Sein Sohn Johann (1486-99) gab den Anspruch auf die Lehnshoheit über Pommern auf und ließ dieselbe in eine eventuelle Erbfolge verwandeln (1493); 1490 erwarb er die Herrschaft Zossen. Dessen Sohn und Nachfolger Joachim I. (1499-1535) steuerte dem Raubritterwesen des Adels, errichtete 1506 in Frankfurt an der Oder eine Universität, gründete als oberstes Gericht das Kammergericht zu Berlin (1516) und vergrößerte 1524 die Kurmark durch die Grafschaft Ruppin.
Er verfolgte die protestantische Lehre mit Grausamkeit, selbst bei seiner Gemahlin Elisabeth, die, für ihr Leben fürchtend, in Sachsen ein Asyl suchen mußte. Durch die Ehe mit dieser aus dänischem Hause stammenden Fürstin (1502) hatte Joachim I. für den Fall, daß die männliche Linie in Dänemark ausstürbe, eine Eventualerbfolge auf Schleswig und Holstein erworben (1508).
Die Goldene Bulle und die erwähnte Achilleische Hausordnung verletzend, zweigte Joachim von den kurmärkischen Landen die Neumark ab und vermachte letztere seinem zweiten Sohn, Johann von Küstrin, während der älteste Joachim II., mit der Kurwürde das übrige erhielt.
Reformation
Joachim II. (1535-1571) führte zwar 1539 die Reformation in die Kurlande ein, nachdem sein entschlossener Bruder in der Neumark ihm das Beispiel dazu gegeben, aber sein Bemühen, mit dem Kaiser in dem engsten Einvernehmen zu bleiben, hielt ihn von der Teilnahme an dem Schmalkaldischen Bunde ab. Besser sorgte Joachim II. für die Ausdehnung des Territorialbestandes, indem er durch Erbverbrüderung mit Herzog Friedrich II. von Liegnitz (1537) die Anwartschaft auf die Fürstentümer Liegnitz, Brieg und Wohlau (Kern der Hohenzollernschen Erbansprüche in Schlesien) seine Dynastie zubrachte.
Vergrößerung der Mark
Hierzu kam noch, wie bereits erwähnt, die Mitbelehnung mit dem Herzogtum Preußen. Den ersten bedeutenderen Aufschwung nahm indes die Mark unter Joachims II. Nachfolger, Johann Georg (1571-98). Die drei Bistümer der Mark, Brandenburg, Havelberg, Lebus, wurden eingezogen, die Neumark mit den Kurlanden wieder vereinigt, 1575 Beeskow und Storkow einverleibt, der Sohn des Kurfürsten in der Behauptung des Erzstifts Magdeburg, welches schon seit 1513 von Prinzen des brandenburgischen Hauses besetzt worden war, unterstützt.
Vor allem aber erwarb er Erbansprüche auf Preußen und die jülichschen Lande, indem er seinen Enkel Johann Sigismund mit Anna, der Erbtochter des zweiten Herzogs von Preußen, des geistesschwachen Albrecht Friedrich, vermählte. Diese Fürstin war nicht nur die Erbin des Herzogtums Preußen, sondern hatte auch durch ihre Mutter, die als Schwester des letzten Herzogs von Jülich bei dem Erlöschen des Mannsstammes in ihrer Familie für erbfähig erklärt worden war, die nächsten Anrechte auf die Herzogtümer Jülich, Kleve und Berg, sowie auf die damit verbundenen Grafschaften Mark und Ravensberg.
Joachim Friedrich (1598-1608)
Joachim Friedrich (1598-1608) verfolgte die beiden großen Aufgaben seines Vaters, die Erwerbung Preußens und Jülichs, weiter. Er ließ sich die Belehnung über Preußen erneuern und suchte in Jülich die Landstände für das brandenburgische Interesse zu gewinnen. Außerdem bestätigte er das Hausgesetz des Albrecht Achilles durch den Vertrag zu Gera, den er mit seinen fränkischen Vettern abschloß (1603), und errichtete 1604 als ständige oberste Verwaltungsbehörde das Kollegium des Geheimen Rats.
Johann Sigismund (1608-1619)
Johann Sigismund (1608-19) beeilte sich nach dem Tode des letzten jülichschen Herzogs, sich in den Besitz der ganzen jülichschen Erbschaft zu setzen, mußte sich aber in dem mit Pfalz-Neuburg 1614 abgeschlossenen Vertrag von Xanten mit Kleve, Mark und Ravensberg begnügen. Des Kurfürsten Übertritt zur Reformierten Kirche war von dem Erlaß eines Religionsedikts für seine Territorien begleitet, in welchem beiden evangelischen Kirchen gleichmäßige Tolerenz zugesichert wurde. Von da an blieb die Versöhnung und Vereinigung der evengelischen Bekenntnisse ein eifriges Bestreben der brandenburgisch-preußischen Herrscher.
Vereinigung Preußens mit Brandenburg
Im Jahr 1618, als mit Albrecht Friedrich das herzogliche Haus von Preußen ausstarb, wurde Johann Sigismund Herzog von Preußen und dieses Land mit Brandenburg zu einem einzigen Staat vereinigt.
Die polnische Lehnshoheit mußte zunächst anerkannt werden. Von unheilbarer Gehirnkrankheit betroffen, mußte Johann Sigismund die Regierung (Dezember 1619) niederlegen; er starb wenige Tage später. Sein Sohn Georg Wilhelm (1619-1640) war den Schwierigkeiten der Lage nicht gewachsen. Unter dem Einfluß des Grafen Adam von Schwarzenberg, seines katholischen, österreichisch gesinnten Ministers, stehend, blieb er der kaiserlichen Politik treu. Trotzdem wurden die Marken von den Wallensteinern furchtbar verheert.
Sonderfrieden mit dem Kaiser
Die Bundesgenossenschaft mit Gustav Adolf, von diesem durch Bedrohung Berlins (Mai 1631) erzwungen, war nur eine vorübergehende Episode. Als nach dem Sinken des schwedischen Kriegsglücks der Kurfürst von Sachsen einen Sonderfrieden (1635) mit Kaiser Ferdinand II. einging, folgte Brandenburg diesem Beispiel; hierdurch zog es die Rache der Schweden auf sich, die nun mit allen Greueln entfesselter Kriegswut länger als zehn Jahre in den Marken hausten.
Der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm
Unter diesen traurigen Verhältnissen übernahm Friedrich Wilhelm (1640-88), später der Große Kurfürst genannt, als 20jähriger Fürst die Regierung der brandenburgischen Lande. Durch Aufstellung eines tüchtigen Heers und durch Abschluß eines Waffenstillstandes mit den Schweden machte er sich wieder zum Herrn von Brandenburg und durch ein Bündnis mit Holland sicherte er sich den Besitz seiner westlichen Gebiete.
Westfälischer Frieden
Im Westfälischen Frieden erlangte er zwar nicht ganz Pommern, auf das er ein Erbrecht hatte, und mußte Vorpommern nebst Stettin den Schweden überlassen; als Ersatz dafür erhielt er aber die Bistümer Halberstadt, Minden und Kamin als weltliche Fürstentümer und die Anwartschaft auf das Erzstift Magdeburg.
Schwedisch-Polnischer Krieg
Sich von der polnischen Lehnsherrlichkeit freizumachen war in den ersten Jahrzehnten seiner Regierung das Hauptbestreben Friedrich Wilhelms. Er nahm am Schwedisch-Polnischen Krieg (1655-1660) Anteil und erhielt für seinen Beistand in der dreitägigen Schlacht von Warschau (28.-30. Juli 1656), die sich zur ersten Heldentat der brandenburgischen Armee gestaltete, im Vertrag von Labiau die Anerkennung seiner Souveränität im Herzogtum Preußen seitens des schwedischen Königs Karl X. Gustav.
Vertrag von Wehlau
Kaum hatte der Kurfürst durch die Entfernung der schwedischen Kriegsmacht freie Hand erhalten, als er auch das Einverständnis mit Polen wieder anknüpfte und sich die unbeschränkte Oberhoheit in Preußen durch den Vertrag von Wehlau (1657) bestätigen ließ. Ferner erhielt Brandenburg die Herrschaften Lauenburg und Bütow von Polen zu Lehen, sowie Draheim als Pfand, welches letztere 1688 völlig einverleibt wurde.
Souveränität Preußens
Die Friedensverhandlung in Oliva (1660) brachten ihm endlich die Anerkennung der Souveränität über Preußen. Nun erst war diese Provinz mit den übrigen brandenburgischen Landen unmittelbar vereint und der Grund für die Entwicklung eines mächtigen norddeutschen Staats gelegt. Wie im Norden, so wußte die Politik Friedrich Wilhelms auch im Westen die deutschen Interessen mit Nachdruck zu vertreten.
Frankreichs Einfall ins Reich
Als Ludwig XIV. von Frankreich 1672 in das Reich einfiel, war Friedrich Wilhelm der einzige Fürst, der für die Unabhängigkeit Deutschlands am Rhein die Waffen erhob. Infolgedessen veranlaßte Frankreich, um sich von den brandenburgischen Truppen zu befreien, die Schweden zu einem Einfall in die Marken. Der Kurfürst erfocht über sie den Sieg bei Fehrbellin (18. Juni 1675), vertrieb sie aus Pommern und später, als sie von Livland her die preußischen Grenzen überschritten, auch (1679) aus Preußen. Allein in dem 1679 abgeschlossenen Frieden zu Saint-Germain mußte er auf die Eroberungen in Preußen verzichten.
Im Jahr 1680 fiel das Erzstift Magdeburg definitiv an Kurbrandenburg; 1686 wurde der Schwiebuser Kreis (1694 wieder abgetreten), 1687 Burg erworben.
Aufnahme der Hugenotten
Kurfürst Friedrich Wilhelm ist der wahre Begründer des brandenburgisch-preußischen Staats. Er schuf die brandenburgische Armee, die er meist aus seinem eigenen Landvolk zusammensetzte. Durch Aufnahme der aus Frankreich vertriebenen Hugenotten (1685) überwies er seinem Staate die Rolle der Schutzmacht des Protestantismus.
Am wichtigsten für die Gestaltung der ganzen Staatsverwaltung war es, daß er die Opposition der Landstände, namentlich der ostpreußischen, an welcher der provinzielle Partikularismus seine Stütze fand, unterdrückte, den Adel und die Städte zur Unterordnung unter das Staatsinteresse zwang und im Geheimen Rat für alle Landesteile eine einheitlich Verwaltungsbehörde schuf.
Bei seinem Tode am 9. Mai 1688, hinterließ der Kurfürst den Staat, der 110.840 qkm mit 1½ Millionen Einwohnern zählte, in der besten Ordnung; Finanzen und Heerwesen standen aufs günstigste.
Königsreich Preußen
Friedrich I.
Friedrich III. (1688-1713), ein prunkliebender Fürst, nahm an dem zweiten Reichskriege gegen Frankreich teil und schickte dem Kaiser Hilfstruppen gegen die Türken. Um seiner Dynastie und seinem Lande einen höheren Rang zu verschaffen, betrieb er die Erhebung des souveränen Herzogtums Preußen zu einem Königreich und die Anerkennung desselben seitens des Kaisers und der übrigen Mächte.
Die Zustimmung des Kaisers hierzu erhielt er durch Unterzeichnung des Vertrags vom 16. November 1700, worin er ihm für den Spanischen Erbfolgekrieg ein preußisches Hilfskorps und in allen Reichsangelegenheiten treue Ergebenheit zusagte. Am 18. Januar 1701 setzte er sich zu Königsberg die Krone aufs Haupt und nannte sich fortan König Friedrich I.. Als solcher wurde er, mit Ausnahme Frankreichs, Spaniens und des Papstes, von sämtlichen Mächten anerkannt.
Utrechter Frieden
Frankreich und Spanien taten dies erst im Utrechter Frieden von 1713. Obgleich das Verhältnis des Königs zu dem Deutschen Reich hierdruch keine Veränderung erfuhr und er zugleich noch Kurfürst von Brandenburg blieb, so trat er doch nun ebenbürtig in die Reihe der Hauptfürsten Europas ein und hörte auf, ein bloßer Reichsfürst zu sein.
König in Preußen
In des führte er vorläufig nur erst außerhalb Deutschlands den Titel König von Preußen; im Reich selbst nannte er sich König in Preußen, und erst Friedrich der Große nahm 1773 auch hier den Titel König von Preußen an, nachdem 1772 das polnische Preußen von ihm reoccuppiert worden war.
Mit dem Kurfürstentitel verschwand seitdem auch allmaählich die Bezeichnung der einzelnen Ländergebiete als besonderer Herzog-, Fürsten- und Markgrafentümer, welche nun unter dem Gesamtnamen Preußen als ein einziges Königreich zusammengefaßt werden.
Akademie der Bildenden Künste
Durch die Gründung der Universität Halle (1694), auf welcher den Gegnern der starken Orthodoxie eine freie Stätte bereitet wurde, und durch Stiftung der Akademie der Bildenden Künste und der Societät der Wissenschaften in Berlin förderte Friedrich I. die geistige Bildung.
Abgesehen von der Erwerbung Neuenburgs und Vallengins (1707) vermehrte er das Staatsgebiet durch Ankauf der Grafschaft Tecklenburg (1707) sowie der Vogtei über Nordhausen und Quedlinburg (1697). Außerdem wurde 1699 die Grafschaft Hohenstein, 1702 Lingen und Mörs erworben.
Friedrich Wilhelm I.
Die Regierung seines Sohnes, Friedrich Wilhelm I. (1713-1740), war für Preußen von hoher Bedeutung, da ohne desse zweckmäßige Heereseinrichtungen und treffliche Finanzverwaltung Friedrich der Große nicht die Kräfte vorgefunden hätte, die für seine unternehmende Politik unerläßlich waren.
Modernisierung des Staats
Die Einrichtung des Kantonssystems, wodurch den einzelnen Regimentern bestimmte Bezirke zur Ergänzung der abgängigen Mannschaft angewiesen wurden, war ein Anfang zur Umwandlung des Söldnerwesens zum nationalen Wehrsystem. Dies setzte ihn in den Stand, das Heer allmählich von 38.000 auf 84.000 Mann zu verstärken. Hinsinchtlich der inneren Verwaltung erhob der König Preußen zu dem deutschen Musterstaat des 18. Jh. Um Einheit in das Finanzwesen und die ganze Verwaltung des Staats zu bringen und eine genaue Kontrolle auszuüben, errichtete er 1723 das Generaldirektorium.
Erfolgreich waren seine Bemühungen für die Hebung des Ackerbaus, für die Kultur öden Landes, besonders in Preußen, für die Heranziehung tüchtiger Kolonisten (die 18.000 Salzburger 1732). Er erweiterte den Staat im Frieden von Utrecht (1713) durch Obergeldern und im Frieden mit Schweden 1720 durch Vorpommern bis zur Peene nebst Stettin und den Inseln Usedom und Wollin.
Friedrich II. der Große
Sein Sohn Friedrich II. oder der Große (1740-86) fand sonach ein zwar räumlich nicht arrondiertes, doch durch einheitliche Verwaltung zu einem hohen Grade des Gemeingefühls entwickeltes Ländergebiet von 120.590 qkm mit etwa 2½ Millionen Einwohnern vor, sowie eine gute Armee und einen gefüllten Staatsschatz. In der deutschen Politik waren ihm die Wege schon von seinem Vater vorgezeichnet. Auch Friedrich Wilhelm hatte anfangs eine kaiserfreundliche Haltung bewahrt, war aber, obgleich er die Pragmatische Sanktion anerkannt und den Kaiser im Polnischen Erbfolgekrieg unterstützt hatte, mit Undank belohnt worden, indem Kaiser Karl VI. in Angelegenheit der jülich-kleveschen Erbschaft, auf die Preußen die nächsten Ansprüche besaß, zu dessen Ungunsten entschied. Friedrich Wilhelm gelangte so zu der Überzeugung, daß Preußen ohne Rücksicht auf Österreich die Bahn seiner Interessen verfolgen müsse, selbst auf die Gefahr hin, mit dem Kaiserstaat in Konflikt zu geraten.
Schlesische Kriege
Friedrich II. fand bald nach seinem Regierungsantritt Gelegenheit, dieser Politik Ausdruck zu geben, indem der Tod Kaiser Karls VI. (20. Oktober 1740), in Ermangelung eines männlichen Nachfolgers, das Verhältnis des habsburgischen Hauses zu seinen Kronlanden wie zum Deutschen Reich in Schwankung brachte.
Da Maria Theresia seinen Antrag, daß er gegen Abtretung Schlesiens, auf das er wohlbegründete Ansprüche hatte, ihre Erbfolge mit allen seinen Kräften gegen jeden Angriff verteidigen wolle, nicht annahm, so erklärte sich Friedrich für die Ansprüche des Kurfürsten Karl Albert von Bayern, unterstützt denselben in der Erwerbung des deutschen Kaiserthrons und begann den ersten Schlesischen Krieg (1740-1742), in welchem er die reiche Provinz eroberte, sodaß sich Maria Theresia zu deren Abtretung genötigt sah.
Als sodann die letztere, nach ihrem Sieg über Bayern und Frankreich, Schlesien bedrohte, kam Friedrich 1744 ihr zuvor, rückte in Böhmen ein und wußte in einem zweiten Schlesischen Kriege (1744-45) die Provinz zu behaupten.
Reformen im Innern
Angesichts der fortdauernden Bemühungen Österreichs, mit den anderen Großstaaten eine feste Allianz gegen Preußen zu schließen, benutzt hierauf der König die nächste Friedenszeit zu durchgreifenden Reformen auf allen Gebieten der inneren Verwaltung. Er sorgte dabei nicht nur für Hebung der Landeskultur und der Wehrkraft, sondern faßte auch eine bessere und gleichmäßigere Organisation der Rechtspflege ins Auge. Unter anderem stammen aus jener Zeit die Coccejischen Rechtsformen, aus denen das Preußische Landrecht erwachsen ist.
Das Heer wurde in den elf Friedensjahren auf 152.000 Mann verstärkt. Die Mittel zur Erhaltung dieser Militärmacht suchte jedoch der König nicht in Erhöhung der Steuern, sondern in der Beförderung der Bodenkultur, der Fabrik- und Gewerbsindustrie, überhaupt in der Entwicklung aller produktiven Tätigkeiten, welche den Wohlstand des Landes und infolge dessen die Einkünfte des Staats vermehrten. Die Staatseinkünfte stiegen in den ersten zwölf Jahren seiner Regierung von 7 auf 12 Millionen Thaler.
Siebenjähriger Krieg
Wie vortrefflich der König wirtschaftete, beweist, daß er von Ersparnissen des jährlichen Budgets bis zum Jahr 1756 einen Staatsschatz von 11 Millions ansammeln konnte. In dieser finanziellen Bereitschaft lag die Macht, welche Friedrich II. befähigte, endlich den Kampf gegen das kolossale Übergewicht seiner Feinde anzunehmen und mit beispiellosem Erfolg durchzuführen. In dem Siebenjährigen Krieg (1756-1763), den Maria Theresia zum Zweck der Wiedereroberung Schlesiens begann und in welchem Preußen gegen die Koalition von fast ganz Europa Stand halten mußte, erwarb Friedrich II. seinem Staate, der bisher ein mehr nur geduldetes Dasein geführt, die allgemeine Anerkennung als Großmacht.
Bayrischer Erbfolgekrieg
Nach mehrjährigem Einverständnis mit Kaiser Joseph II. sah sich der König noch einmal veranlaßt, der österreichischen Politik entgegenzutreten, als diese nach dem Tode Maximilian Josephs von Bayern den Versuch machte, Teile des bayrischen Kurstaats Österreich (1778) einzuverleiben.
Noch einige Jahre vor seinem Tode stiftete Friedrich, um den Vergrößerungsplänen des österreichischen Hauses ein bleibendes Hindernis entgegenzusetzen, zur Aufrechterhaltung der deutschen Reichsverfassung und des deutschen Gleichgewichts zuerst mit Sachsen und Hannover (1785) den Fürstenbund, dem allmaählich noch 13 Reichsfürsten beitraten.
Erste Teilung Polens
Um Polen nicht ganz in die Hände Rußlands fallen zu lassen, beteiligte er sich mit Österreich und Rußland an der ersten Teilung Polens 1772, wodurch Preußen das bisher polnische Preußen (Westpreußen), außer Danzig und Thorn, und den Netzedistrikt mit 34.690 qkm und 600.000 Einwohnern erhielt.
Nach dem Hubertusburger Frieden (1763) gingen die Bemühungen des Königs dahin, die schweren Wunden zu heilen, die der Siebenjährige Krieg seinem Lande geschlagen. Namentlich bot seine Regierung sehr bedeutende Geldmittel (über 24 Millionen) dar, um den Wiederaufbau der zerstörten Dörfer und Bauergehöfte zu betreiben. Wie in der auswärtigen Politik, so ging auch bei den Maßregeln der inneren Verwaltung jeder Anstoß vom König selbst aus. Die ganze Staatsregierung gipfelte in seiner Person, und die Minister waren nur Werkzeuge seiner Beschlüsse.
Liberaler Absolutismus
Wenn sich dieser fürstliche Absolutismus trotzdem von gewaltsamen Ausschreitungen fern hielt, so lag dies in dem großen Grundsatz des Königs, daß der Fürst seinen Willen und sein Streben dem Wohle des Volks unterzuordnen habe, daß er nur der erste Diener des Staats sei, daß da, wo das Recht spreche, der Fürst zu schweigen habe. Sein bekannter Ausspruch, daß in seinem Staate jeder nach seiner Façon selig werden könne, beruhte auf der Überzeugung, daß sich eine Glaubensform nicht vorschreiben lasse und daß ein einseitig konfessioneller Charakter des Staats der Entwicklung der bürgerlichen Freiheit hinderlich sei.
Friedrich II. hatte der Ländermasse seiner Monarchie durch die Eroberung von Schlesien 37.000, durch die Erwerbung von Ostfriesland (1744) 2.970, durch das bei der ersten polnischen Teilung gewonnene westpreußische Gebiet 34.690 qkm hinzugefügt und der gesamte Länderumfang des preußischen Staats belief sich bei seinem Tode (17. August 1786) auf 193.546 qkm mit 6 Millionen Einwohnern. Die jährlichen Staatseinnahmen waren während seiner Regierung von 7½ Millionen auf 22 Millionen Thaler gestiegen.
Friedrich Wilhelm II.
Unter solchen Verhältnissen wäre sein Neffe und Nachfolger König Friedrich Wilhelm II. (1786-97) wohl im Stande gewesen, eine selbständige preußische Politik in den auswärtigen Angelegenheiten fortzuführen. Solange der aus der Schule Friedrichs des Großen hervorgegangene Minister Hertzberg an der Spitze der Staatsleitung stand, schien diese Selbständigkeit gesichert.
Französische Revolution
Aber eine einflußreiche Camarilla am Hofe arbeitete auf die Annäherung Preußens an Österreich hin, in der bestimmten Absicht, durch die Vereinigung beider Mächte ein Gegengewicht gegen die hereinbrechende Revolution in Frankreich zu schaffen. Die Reichenbacher Konvention (Juli 1790) war der Beginn solcher Unterordnung Preußens unter Österreich und zugleich der erste Schritt jener schwächlichen Politik, welcher der Staat des großen Friedrichs in den französischen Koalitionskriegen anheimfiel.
Bund mit Österreich
Der Feldzug nach Holland (1787) war weder für die Finanzen noch für den militärischen Geist Preußens güsntig. Im Jahr 1792 begann er im Bunde mit Österreich den Krieg gegen das revolutionäre Frankreich, der bei der Eifersucht und dem Mißtrauen der Verbündeten nur zum Nachteil beider, namentlich aber zum Schaden Preußens ausfiel.
Neue Teilungen Polens
Wenn auch der König durch den Anfall der Fürstentümer Ansbach und Bayreuth (1791) und durch die beiden neuen Teilungen Polens (1793 und 1795) einen Länderzuwachs (1793 Südpreußen mit Danzig und Thorn, 1795 Neu-Ostpreußen mit der Hauptstadt Warschau und Neu-Schlesien) von etwa 110.000 qkm erhielt, sodaß nun Preußen 8.700.000 Einwohner hatte, so trug dieser Zuwachs doch nicht zur Erstarkung des Staats nach innen und außen hin bei.
Abtretung des Rheinlands
Die haltlose Politik Friedrich Wilhelms II. hatte ihm die Großmächte entfremdet, sein Schatz war erschöpft, der Staat mit Schulden belastet, die Stimmung in den östlichen Provinzen ungünstig, das geistige Leben durch hemmende Regierungsmaßregeln, wie das Religionsedikt und den Zensurzwang, gelähmt. Durch einen Separatfrieden mit Frankreich (zu Basel am 5. April 1795), in welchem das linke Rheinufer an Frankreich überlassen wurde, und durch Ziehung einer Demarkationslinie suchte der König seine Neutralität zu sichern.
Friedrich Wilhelm III.
Neutralitätspolitik
Friedrich Wilhelm III. (1797-1840), suchte darauf die inneren Hilfsquellen zu vermehren und die erschöpften Finanzen wiederherzustellen. Während aber Frankreich seine Macht auf dem Kontinent immer weiter ausdehnte, verlor Preußen durch sein neutrales Verhalten seine politische Bedeutung und brachte sich in eine bedenkliche Isolierung.
Allianzvertrag mit Napoleon
Als Ersatz für die abgetretenen linksrheinischen Gebiete hatte es bei dem Reichsdeputationshauptschluß 1803 die Bistümer Paderborn und Hildesheim, den größten Teil des Hochstifts Münster, die kurmainzischen Besitzungen in Thüringen (Erfurt und das Eichsfeld) und die Reichsstädte Mühlhausen, Nordhausen und Goslar erhalten. Aber seine zögernde Haltung im dritten Koalitionskriege 1805, die Einwilligung in den Vertrag von Schönbrunn am 15. Dezember 1805 und in den Vertrag vom 15. Februar 1806, wonach es Ansbach, Kleve und Neuenburg abtrat und dafür das dem befreundeten England gehörige Hannover annahm, und die Zustimmung zu den schimpflichen Allianzvertrag mit Napoleon (15. Februar 1806) brachten Preußen bei Napoleon um alle Achtung. Im Gefühl dieser Erniedrigung griff nun Preußen zu den Waffen.
Französisch-Preußisch-Russischer Krieg
Aber der günstige Zeitpunkt war vorüber. Die Unfähigkeit der Feldherren führte den Verlust der Schlachten bei Jena und Auerstädt (14. Oktober 1806) herbei und nach den Kapitulationen der Festungen und einzelner Truppenabteilungen die Zertrümmerung des Staats. Bis an die äußersten Grenzen seines Reichs zurückgedrängt, schloß der König mit Napoleon den Frieden zu Tilsit (9. Juli 1807), durch welchen er die Hälfte seiner Länder verlor (alle Besitzungen links der Elbe, den Kreis Cottbus und die meisten polnischen Erwerbungen von 1793 und 1795 nebst Teilen des Netzedistrikts und in die Besetzung des Restes durch ein französisches Heer bis zur bezahlung sämtlicher Kriegskontributionen einwilligen mußte.
Französische Besatzung
Dieser Schlag wurde von ganzen Volke aufs tiefste gefühlt, und die allgemein geliebte Königin Luise starb am 19. Juli 1810 aus Gram. In dieser Not erwachte aber auch die Lebenskraft und die innere Energie des preußischen Staats von neuem. Der Minister Stein, nach diesem, seit 1810, Hardenberg, leiteten mit Glück die Reorganisation Preußens, die vor allem darauf ausging, durch liberale Reformen den Patriotismus der Bürger zu steigern und ihren Wohlstand zu fördern.
Durch das Edikt vom 9. Oktober 1807 wurde ein freier Bauernstand geschaffen, durch die Städteordnung vom 19. November 1808 den Kommunen Selbstverwaltung zugestanden, während Scharnhorst das Heer neugestaltete und eine Nationalbewaffnung vorbereitete. Nach sieben Jahren fremden Drucks erschien endlich die Zeit der Befreiung. Flüchtig und ohne Truppen kehrte Napoleon Ende 1812 aus Rußland zurück, noch jetzt den gerechten Forderungen Preußens jede Gewähr versagend.
Russisch-Deutsch-Französischer Krieg
Da erklärte auch König Friedrich Wilhelm am 16. März 1813 an Napoleon den Krieg und rief am 17. März sein Volk unter die Waffen, das nun mit Begeisterung Gut und Blut dem allgemeinen Kampfe weihte. Preußens Erhebung, seine Ausdauer und Tatkraft führten vorzugsweise in den glorreichen Feldzügen von 1813 bis 1815 zur Befreiung Deutschlands aus den Fesseln der Fremdherrschaft.
Wiener Kongreß
Infolge der Friedensschlüssen zu Paris und des Kongresses zu Wien nahm Preußen seine frühere politische Stellung unter den europäischen Mächten und in Deutschland wieder ein, indem es zur Entschädigung für seine verlorenen Provinzen und die im Befreiungskriege gemachten Anstrengungen, außer den ehemals am linken Ufer der Elbe von ihm besessenen Landesteilen, die Hälfte des Königsreichs Sachsen, das Großherzogtum Posen nebst Danzig und zu den früheren westfälischen Besitzungen mehrere neue, zu dem ehemaligen Westfalen gehörige, ferner das Großherzogtum Berg, das Herzogtum Jülich, den größeren Teil der ehemaligen kurkölnischen und kurtrierschen Länder, das Fürstentum Neuenburg und