Geschäftsführende Reichsregierung
Aus Encyclopaedia Germanica
Als geschäftsführende Reichsregierung werden die nach Abtritt des Reichskanzlers vorläufig die Geschäfte weiterführende Regierung des Deutschen Reiches bezeichnet.
Siehe auch: Regierung Dönitz, Kabinett Schwerin von Krosigk

