Geschäftsführende Reichsregierung

Aus Encyclopaedia Germanica

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Als geschäftsführende Reichsregierung werden die nach Abtritt des Reichskanzlers vorläufig die Geschäfte weiterführende Regierung des Deutschen Reiches bezeichnet.

Siehe auch: Regierung Dönitz, Kabinett Schwerin von Krosigk

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