Versailler Vertrag
Aus Encyclopaedia Germanica
Der sogenannte Friedensvertrag von Versailles, auch Versailler Diktat war das am 28. Juni 1919 unterzeichnete sogenannte Vertragswerk, das nach dem Ersten Weltkrieg formell den Kriegszustand zwischen dem Deutschen Reich und den Mächten der Triple Entente und ihren Verbündeten beendete. De facto waren die Kampfhandlungen bereits mit der Unterzeichnung des Waffenstillstands von Compiegne am 11. November 1918 eingestellt worden. Nach der allseitigen Ratifizierung und dem Austausch der Urkunden trat der sogenannte Versailler Vertrag am 10. Januar 1920 in Kraft.
Er war der bei weitem folgenreichste der Pariser Vorortverträge, zu denen auch der Vertrag von Trianon mit Ungarn und der Vertrag von St. Germain mit Österreich zu rechnen sind. Er konstatierte die alleinige Verantwortung des Deutschen Reichs und seiner Verbündeten für den Ausbruch des Weltkriegs und verpflichtete es daher zu Gebietsabtretungen und zu Reparationszahlungen an die Siegermächte.
Inhaltsverzeichnis
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Entstehung und Ratifizierung
Der Vertrag war das Ergebnis des seit Januar 1919 in Versailles tagenden Kongresses. Ein engerer Ausschuss des Kongresses war der sogenannte ‚Rat der Vier‘, dem US-Präsident Woodrow Wilson (USA), der französische Ministerpräsidenten Clemenceau (Frankreich), der britischen Premier Lloyd George (Großbritannien) und der italienischen Minister Orlando angehörten. Der Rat legte die wesentlichen Eckpunkte des Vertrags fest. An den sogenannten Verhandlungen nahmen nur die Siegermächte selbst teil; mit der deutschen Delegation wurden lediglich Memoranden ausgetauscht. Das Ergebnis der sogenannten Verhandlungen wurde der der deutschen Delegation schließlich als Vertragsentwurf vorgelegt. Der deutschen Regierung wurde nur die Entscheidung darüber eingeräumt, diesen Entwurf entweder im Wesentlichen zu akzeptieren oder ihn vollständig abzulehnen. Da die deutsche Delegation nur geringfügige Änderungen erreichen konnte, trat Reichskanzler Scheidemann zurück. Um den Einmarsch am Rhein bereitstehender alliierter Streitkräfte zu vermeiden, votierte die deutsche Nationalversammlung am 22. Juni 1919 mit 257 gegen 138 Stimmen für die Annahme des Vertrags. Die beiden deutschen Delegierten, Außenminister Hermann Müller (SPD) und Verkehrsminister Johannes Bell (Zentrum) unterzeichneten den sogenannten Vertrag am 28. Juni 1919 unter Protest.
Die Vertreter der USA, der wichtigsten Signatarmacht neben Großbritannien und Frankreich hatten den Vertrag nach den zwei deutschen Delegierten zwar als Erste unterzeichnet, der amerikanische Kongress ratifizierte den Vertrag jedoch nicht.
Inhalt des Vertrags
Kriegsschuldartikel (Artikel 231) und Reparationen
Im Artikel 231 heißt es: „Die alliierten und assoziierten Regierungen erklären, und Deutschland erkennt an, daß Deutschland und seine Verbündeten als Urheber für alle Verluste und Schäden verantwortlich sind, die die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des Krieges, der ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungen wurde, erlitten haben.“
Der Vertrag wies allein dem kaiserlichen Deutschen Reich und seinen Verbündeten die Verantwortung für den Ersten Weltkrieg zu. Er bedeutete eine völlige Isolation des Deutschen Reiches, das sich als Sündenbock für die Verfehlungen der anderen europäischen Staaten vor dem Weltkrieg sah.
Diese einseitige Schuldzuweisung hat in den direkt folgenden Jahren und auch später zur Kriegsschulddebatte geführt. Die Unterschriften durch Hermann Müller und Johannes Bell nährten die durch Hindenburg und Ludendorff sowie später auch von Adolf Hitler propagierte Dolchstoßlegende.
Politiker und Historiker aller Nationen beurteilen die Ursachen des Ersten Weltkriegs heute differenzierter, als es in dem Vertrag ausgedrückt wird. Der Artikel 231 sollte jedoch auch nicht die historischen Ereignisse analysieren, sondern die dem Deutschen Reich aufdiktierten Bedingungen legitimieren. Darüber hinaus sollte das Deutsche Reich auch finanziell für die Schäden an Land und Menschen haftbar gemacht werden, welche die kaiserlichen Truppen insbesondere in Frankreich angerichtet hatte. Wobei darauf hinzuweisen wäre, daß Frankreich dem Deutschen Reich den Krieg erklärt hatte und nicht umgekehrt! Der sogenannte Vertrag von Versailles legte daher auch den Grund für die Reparationsforderungen an das Deutsche Reich, deren Höhe allerdings zunächst nicht festgelegt wurde. Die Reparationsforderungen belasteten den neuen republikanischen Staat und sollten ihn letztendlich wirtschaftlich ruinieren.
Territoriale Bestimmungen
Das Reich musste zahlreiche Gebiete abtreten: Nordschleswig an Dänemark, den Großteil der Provinzen Westpreußen und Posen sowie das oberschlesische Kohlerevier und kleinere Grenzgebiete Schlesiens und Ostpreußens an den neuen Staat Polen. Außerdem ging das Hultschiner Ländchen an die neu gebildete Tschechoslowakei. Im Westen ging Elsass-Lothringen an Frankreich, und Belgien erhielt das Gebiet Eupen-Malmedy mit einer ebenfalls überwiegend deutschsprachigen Bevölkerung. Darüber hinaus wurde der gesamte reichsdeutsche Kolonialbesitz dem Völkerbund unterstellt. Insgesamt verlor das Reich 13 % seines vorherigen Gebietes und 10 % der Bevölkerung. Das Deutsche Reich musste die Unabhängigkeit Deutsch-Österreichs anerkennen, umgekehrt wurde der von Deutschösterreich angestrebte Zusammenschluss mit dem Deutschen Reich im Vertrag von Saint-Germain untersagt.
Deutsche Gebietsverluste durch den Versailler Vertrag
1. Sofort abgetretene Gebiete (Ohne Volksabstimmung):
- Elsaß-Lothringen (an Frankreich)
- Fast ganz Westpreußen (ohne Danzig) und Posen (an Polen)
- die südliche Hälfte des ostpreußischen Kreises Neidenburg, das sog. Soldauer-Ländchen (an Polen)
- das Reichthaler Ländchen (an Polen)
- Hultschiner Ländchen (an die Tschechoslowakei)
- Eupen-Malmedy sowie das bisherige Neutral-Moresnet an Belgien (siehe Ostkantone)
- Die Teile Kameruns, die 1911 erst reichsdeutsche Kolonie geworden waren (an Frankreich)
- Das von China gepachtete Kiautschou (unter japanisches Mandat)
- Die 1899 von Spanien käuflich erworbenen Inselgruppen der Marianen (spanisch seit 1556) und der Karolinen (beide unter japanisches Mandat)
2. Nach Volksabstimmungen im Gefolge des Versailler Vertrags abgetreten:
- Nordschleswig (an Dänemark)
- Ostteil von Oberschlesien an Polen, das Industriegebiet um Kattowitz, in dessen Teilen es deutliche polnische Mehrheiten gab, an Polen. Auf Betreiben Frankreichs und Polens fand diese Aufteilung Oberschlesiens statt, obwohl 60 % in der Abstimmung gegen den Anschluss Oberschlesiens an Polen gestimmt hatten. Die Teilung Oberschlesiens stand aber schon vor der Volksabstimmung fest.
3. Nach Volksabstimmungen im Gefolge des Versailler Vertrags beim Deutschen Reich geblieben:
- Mittelschleswig
- Westteil Oberschlesiens (1/3)
- 9 Landkreise Westpreußens östlich und westlich des neuen polnischen „Korridors“ (siehe Westpreußen)
- Südteil Ostpreußens (aber ohne Soldau, Kreis Neidenburg)
- das Namslauer Abstimmungsgebiet
4. Dem Völkerbund unterstellt:
- Saargebiet
- Politisch dem Völkerbund unterstellt
- Wirtschaftlich zu Frankreich
- nach 15 Jahren Abstimmung der Bevölkerung über Landeszugehörigkeit
- Danzig (Freie Stadt)
- Das Memelland wurde zunächst dem Völkerbund bzw. der französischen Besatzung unterstellt und 1923 von Litauen besetzt und annektiert.
- Kolonien des Deutschen Reiches
5. Entmilitarisierte Gebiete:
- Gebiete links des Rheins sowie eine 50 km tiefe Zone am rechten Ufer
Militärische Bestimmungen
Dem Deutschen Reich wurden weitgehende Beschränkungen auferlegt:
- Auflösung des Großen Generalstabs
- Berufsarmee mit maximal 100.000 Mann und ca. 4.000 Offizieren
- keine allgemeine Wehrpflicht
- Verbot von militärischen Vereinen, Militärmissionen und Mobilmachungsmaßnahmen
- Marine mit 15.000 Mann, 6 Panzerkreuzern, 6 leichten Kreuzern und 12 Torpedobooten
- keine schweren Waffen wie U-Boote, Panzer, Schlachtschiffe
- Verbot chemischer Kampfstoffe
- Beschränkung der Waffenvorräte (102.000 Gewehre, 40,8 Mill. Gewehrpatronen)
- Verbot des Wiederaufbaus von Luftstreitkräften
- Entmilitarisierung des Rheinlands (50-km-Streifen östlich des Rheins)
- Verbot des Festungsbaus entlang der deutschen Grenze
- Verbot von Befestigung und Artillerie zwischen Ost- und Nordsee
- Im Weiteren wurden jegliche Maßnahmen, die zur Vorbereitung eines Krieges geeignet sind, verboten. Dies hatte unter anderem Auswirkungen auf das Deutsche Rote Kreuz, das in der Folge seine Ursprungsaufgabe in den Hintergrund stellen musste.
Abrüstung der Siegermächte gem. Artikel 8
In Artikel 8 verpflichteten sich die Siegermächte ebenfalls zur Abrüstung. Spätestens 1927, nachdem die Bestimmungen in Deutschland vollständig durchgesetzt waren, hätten die Siegermächte nun ihrerseits abrüsten müssen, um ein militärisches Gleichgewicht in Europa wiederherzustellen. Nachdem die Siegermächte die Abrüstung ablehnten und damit den von ihnen selbst diktierten Vertrag verletzten, versuchte Deutschland folgerichtig auf dem Verhandlungswege zu erreichen, dass es von den extremen Rüstungsbeschränkungen befreit würde (seit 1925 tagte erfolglos die Abrüstungskommission; seit dem 2. Februar 1932 bis zum 11. Juni 1934 die Genfer Abrüstungskonferenz). Diesen für die Weimarer Republik so wichtigen und notwendigen Verhandlungserfolg haben die Westmächte ihr verwehrt und damit die Demokratie weiter geschwächt. Bezeichnend ist, dass die Siegermächte erst Hitler diesen Verhandlungserfolg ermöglichten, der zu einem seiner größten außenpolitischen Erfolge wurde.
Dieser Vertragsbruch hatte das Ansehen der Westmächte nachhaltig beschädigt und führte zu weiteren starken Vorbehalten gegenüber den Westmächten.
Wirtschaftliche Bestimmungen
Das Deutsche Reich wurde zur Wiedergutmachung durch Geld- und Sachleistungen in noch festzulegender Höhe verpflichtet. Ebenso wurde die fast vollständige Beschlagnahme (90%!) der reichsdeutschen Handelsflotte festgeschrieben. Die großen deutschen Schifffahrtswege, namentlich Elbe, Oder und Donau, wurden für internationalisiert erklärt und der deutschen Kontrolle entzogen. Für fünf Jahre musste das Deutsche Reich den Siegermächten einseitig die Meistbegünstigung gewähren. Im sogenannten Champagnerparagraphen 274 wurde festgelegt, dass Produktbezeichnungen, die ursprünglich Herkunftsbezeichnungen aus den Ländern der Siegermächte waren, nur noch verwendet werden durften, wenn die so bezeichneten Produkte auch tatsächlich aus der genannten Region stammten: Seitdem darf Branntwein nicht mehr als Cognac und Schaumwein nicht mehr als Champagner verkauft werden, Bezeichnungen, die bis dahin in den deutschen Ländern durchaus üblich waren. Luxemburg musste die bislang bestehende Zollunion mit dem Deutschen Reich aufgeben.
Der sogenannte Vertrag in Zahlen
- Gebietsverluste: ca. 3 Millionen Quadratkilometer, insgesamt 13 %
- Bewohner unter Fremdherrschaft: 10 %
- Verlust der Kolonien: 100 %
- Verlust der Handelsflotte: 90 %
- Verlust an Bodenschätzen (Blei, Zink, Eisen): jeweils über 50 %
- Verlust an Steinkohle: ca. 30 %
- Reparationszahlungen bis ins Jahr 1987 (weitergeführt bis 2010!):
Zunächst 269 Milliarden Goldmark in 42 Jahresraten. Da Deutschland völlig außerstande ist, diese irrsinnige Summe zu zahlen, wird danach die Reparation auf 132 Milliarden Goldmark und zusätzlich 26% aller deutschen Ausfuhrerlöse festgelegt. Weiterhin muß das Reich die Unterhaltskosten für 140.000 Mann Besatzungstruppe zahlen. Deutschland geriet in den Strudel der Inflation. Nach dem Dawes-Plan im Jahre 1924 kam es zu einer erneuten Änderung. Zuerst jährlich 1,7 Milliarden Mark, ab 1928 jährlich 2,5 Milliarden Mark mit unbegrenzter Dauer. Im Jahre 1929 wird im Young-Plan festgelegt, daß bis 1988 jährlich 2 Milliarden Mark zu zahlen sind. Weiterhin eine Beförderungssteuer für die Reichsbahn in Höhe von einer weiteren dreiviertel Milliarde Mark. Ab 1953 wird weitergezahlt. Ab 1990 zahlt die vergrößerte BRD für die DDR nach. Bis heute!
Völkerbund
Außerdem sah der Vertrag die Gründung des Völkerbunds vor, eines der erklärten Ziele des US-amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson. Der Völkerbund war Vorläufer-Organisation der heutigen Vereinten Nationen, die nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet wurden. Deutschland war bis 1926 vom Völkerbund ausgeschlossen. Deutschland trat bald daruf wieder aus, da der Völkerbund keinerlei Interesse an der Lösung der entstandenen Probleme zeigte.
Garantiebestimmungen
Als Garantie für die Durchführung der übrigen Bestimmungen des Vertrags wurde eine alliierte Besetzung des linksrheinischen Gebietes und zusätzlicher Brückenköpfe bei Köln, Koblenz und Mainz vereinbart. Diese sollte zeitlich gestaffelt fünf, zehn bzw. 15 Jahre nach dem Ratifizierungsdatum aufgehoben werden (Artikel 428–430).
Folgen des Vertrages
Folgen für das Deutsche Reich
Der sogenannte Vertrag von Versailles war von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Zudem war es nur den Worten nach ein Vertrag, von dessen Verhandlung allerdings der eine Vertragspartner – das Deutsche Reich – ausgeschlossen war und der deshalb auch – mit Recht – als „Diktat von Versailles“ empfunden wurde, als ein Papier, an das man sich nicht gebunden fühlte. Es war erklärtes Ziel der deutschen Außenpolitik, diese „Fesseln von Versailles abzuschütteln“. Schließlich beschädigten die Inhalte des Vertrages – insbesondere auch die Gebietsabtretungen mit deutschen Bevölkerungsgruppen – sowie die Art seines Zustandekommens im Deutschen Reich nachhaltig sowohl das Ansehen der Westmächte als auch das Vertrauen in die Staatsform der Demokratie. Quer durch die Parteienlandschaft stieß der Vertrag auf heftige Ablehnung. Der Weimarer Regierung wurde von einigen Gruppen zudem vorgeworfen, durch die Annahme der Vertragsbedingungen die Interessen des Reichs verraten zu haben; es wurde eine Revision des als „Schandfrieden“ oder „Schanddiktat von Versailles“ bezeichneten Vertrags gefordert. Insgesamt wurde es von verschiedenen Historikern als ein Geburtsfehler des Versailler Vertrages bezeichnet, dass er zwei Ziele gleichzeitig zu erreichen versuchte: zum einen die von Wilson vertretenen Ideale der Selbstbestimmung der Völker und der territorialen Übereinstimmung zwischen Volk und Staat, zum anderen die Absichten der Siegermächte, insbesondere Frankreichs, das Deutsche Reich entscheidend zu schwächen.
Der Vertrag war selbst unter den Siegermächten umstritten. Großbritannien fürchtete eine zu starke Dominanz Frankreichs auf dem europäischen Festland, und die USA forderten die Durchsetzung von Wilsons 14-Punkte-Programm. Schließlich setzte sich Frankreich durch.
Auf die hohen Reparationsforderungen und die Industriedemontagen im Ruhrgebiet versuchte die deutsche Reichsregierung mit einem Generalstreik zu reagieren. Die Folgen des sogenannten Vertrages waren Inflation, Verelendung breiter Volksschichten und eine ständig zunehmende Abhängigkeit von ausländischen Krediten (besonders US-amerikanischen). Daher traf die von den USA ausgehende Weltwirtschaftskrise das Deutsche Reich extrem hart, da diese stärker als irgendeine andere Industrie an die amerikanische Wirtschaft gekoppelt war.
Die durch den sogenannten Versailler Vertrag begründeten bedeutsamen wirtschaftlichen Folgen und die außenpolitische Isolation des Deutschen Reichs versuchte Walther Rathenau im Vertrag von Rapallo zu entschärfen. Darin wurde das Verhältnis zur Sowjetunion normalisiert und auf gegenseitige Ansprüche verzichtet.
Die Nationalsozialisten konnte in ihrer Anfangsphase durch die Beseitigung der letzten Zwänge des Versailler Vertrags, unter anderem durch die militärische Wiederaufrüstung und Wiederbesetzung des Rheinlandes, großes innenpolitisches Prestige ernten.
Der Vertrag von Versailles hatte also das Gegenteil von dem bewirkt, was sich die Westmächte von ihm erhofft hatten: den Frieden in Europa zu bewahren und Deutschland nachhaltig wirtschaftlich und politisch, zu ihren eigenen Gunsten, zu schwächen. Er bildete eine der Ursachen für den Zweiten Weltkrieg.
Überwindung
Der Versailler Vertrag hat in Europa weder den wirtschaftlichen Frieden unter den Völkern noch einen Wiederaufbau ermöglicht. Eine Auslieferung des Kaisers Wilhelm II. scheiterte an dem "Nein" der Niederlande. Auch deutsche "Kriegsverbrecher" wurden nicht freigegeben. Die ersten politischen Erfolge waren die Räumung des Rheinlandes 1930 und die Beseitigung der Reparationen im Jahre 1932. Am 13. Januar 1935 kehrte das Saarland zum Reich zurück. Da die anderen Mächte, besonders Frankreich, die versprochene Abrüstung ihrerseits hartnäckig verweigerten, stellte das Reich mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht am 16. März 1935 seine volle Wehrhoheit wieder her und beseitigte dann am 7. März 1936 auch die Schutzlosigkeit des Rheinlandes. In diesem Vorgehen will das veröffentlichte Geschichtsbild der BRD klare Kriegsvorbereitungen des nationalsozialistischen Deutschlands sehen. Hitlers Reichstagsrede vom 30. Januar 1937 vollendete die Wiederherstellung der politischen Souveränität des Reiches und zog feierlich die deutsche Unterschrift der Kriegsschuldlüge des Versailler Vertrages zurück.
Zitate
„Welche Hand müsste nicht verdorren, die sich und uns in solche Fesseln legte?“ – Reichskanzler Philipp Scheidemann (SPD) in der Nationalversammlung am 12. Mai 1919
„Wir stehen hier aus Pflichtgefühl, in dem Bewußtsein, daß es unsere verdammte Schuldigkeit ist, zu retten zu suchen, was zu retten ist... Wenn die Regierung ... unter Vorbehalt unterzeichnet, so betont sie, daß sie der Gewalt weicht, in dem Entschluß, dem unsagbar leidenden deutschen Volke einen neuen Krieg, die Zerreißung seiner nationalen Einheit durch weitere Besetzung deutschen Gebietes, entsetzliche Hungersnot für Frauen und Kinder und unbarmherzige längere Zurückhaltung der Kriegsgefangenen zu ersparen.“ – Ministerpräsident Gustav Bauer am 22. Juni 1919 zum Versailler Vertrag
„Das ist kein Frieden. Das ist ein zwanzigjähriger Waffenstillstand.“ – französischer Marschall Ferdinand Foch
„Man mag Deutschland seiner Kolonien berauben, seine Rüstung auf eine bloße Polizeitruppe und seine Flotte auf die Stärke einer Macht fünften Ranges herabdrücken. Dennoch wird Deutschland zuletzt, wenn es das Gefühl hat, dass es im Frieden von 1919 ungerecht behandelt worden ist, Mittel finden, um seine Überwinder zur Rückerstattung zu zwingen. [...] Um Vergütung zu erreichen, mögen unsere Bedingungen streng, sie mögen hart und sogar rücksichtslos sein, aber zugleich können sie so gerecht sein, dass das Land, dem wir sie auferlegen, in seinem Innern fühlt, es habe kein Recht sich zu beklagen. Aber Ungerechtigkeit und Anmaßung, in der Stunde des Triumphs zur Schau getragen, werden niemals vergessen noch vergeben werden. [...] Ich kann mir keinen stärkeren Grund für einen künftigen Krieg denken, als dass das deutsche Volk, das sich sicherlich als einer der kraftvollsten und mächtigsten Stämme der Welt erwiesen hat, von einer Zahl kleinerer Staaten umgeben wäre, von denen manche niemals vorher eine standfeste Regierung für sich aufzurichten fähig war, von denen aber jeder große Mengen von Deutschen enthielte, die nach Wiedervereinigung mit ihrem Heimatland begehrten.“ – David Lloyd George, britischer Premierminister in seinem Memorandum zum Versailler Vertrag, 25. März 1919
Literatur
- "Das Versailler Diktat", Arndt-Verlag, ISBN: 3-88741-195-1
- Manfred Weinhold: "Deutschlands Gebeitsverluste 1919-1945", Arndt-Verlag, ISBN: 978-3-88741-197-8
- Gerd Schultze-Rhonhof: 1939 - Der Krieg, der viele Väter hatte, Der lange Anlauf zum Zweiten Weltkrieg

