Fremdherrschaft
Aus Encyclopaedia Germanica
Ein bestimmtes Gebiet wird als «unter Fremdherrschaft» betrachtet, wenn mehrere (nicht unbedingt alle) der folgenden Kriterien zutreffen:
- Die einheimische Bevölkerung des betroffenen Gebiets hat eine andere Hochsprache als der Staat, der es derzeit verwaltet.
- Die Sprache der einheimischen Bevölkerung des betroffenen Gebiets wird vom verlwatenden Staat als Amtsprache nicht anerkannt.
- Das betroffene Gebiet wurde durch Gewalt (bzw. ohne Zustimmung der einheimischen Bevölkerung) an den Staat angegliedert, der es derzeit verwaltet.
- Das betroffene Gebiet genoß Eigenstaatlichkeit, bevor es an den Staat angegliedert wurde, der es derzeit verwaltet.
- Teile der einheimischen Bevölkerung des betroffenen Gebiets kämpfen (auch bloß politisch oder kulturell) gegen die Angliederung bzw. Assimilierung an den Staat, der es derzeit verwaltet.
- Die einheimische Bevölkerung des betroffenen Gebiets (oder Teile davon) wurde anläßlich der Angliederung (oder später) vertrieben.
NB: Unrecht verjährt nicht.

