Fremdherrschaft

Aus Encyclopaedia Germanica

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Ein bestimmtes Gebiet wird als «unter Fremdherrschaft» betrachtet, wenn mehrere (nicht unbedingt alle) der folgenden Kriterien zutreffen:

  • Die einheimische Bevölkerung des betroffenen Gebiets hat eine andere Hochsprache als der Staat, der es derzeit verwaltet.
  • Die Sprache der einheimischen Bevölkerung des betroffenen Gebiets wird vom verlwatenden Staat als Amtsprache nicht anerkannt.
  • Das betroffene Gebiet wurde durch Gewalt (bzw. ohne Zustimmung der einheimischen Bevölkerung) an den Staat angegliedert, der es derzeit verwaltet.
  • Das betroffene Gebiet genoß Eigenstaatlichkeit, bevor es an den Staat angegliedert wurde, der es derzeit verwaltet.
  • Teile der einheimischen Bevölkerung des betroffenen Gebiets kämpfen (auch bloß politisch oder kulturell) gegen die Angliederung bzw. Assimilierung an den Staat, der es derzeit verwaltet.
  • Die einheimische Bevölkerung des betroffenen Gebiets (oder Teile davon) wurde anläßlich der Angliederung (oder später) vertrieben.

NB: Unrecht verjährt nicht.

siehe auch

Liste der Gebiete unter Fremdherrschaft

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