Französische Revolution

Aus Encyclopaedia Germanica

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Inhaltsverzeichnis

Staat und Gesellschaft vor der französischen Revolution

Um Ursprung und Verlauf der französischen Revolution zu würdigen ist es notwendig, einen Blick auf den Zustand und die Formen des öffentlichen Lebens bei Beginn jener Epoche zu werfen. Diese Formen, in welchen der absolute Thron emporgewachsen, standen in grellem Widerspruch mit der gesteigerten Entwicklung, den Ansprüchen und den Bedürfnissen der Nation.

Die drei Stände

Die alte Gesellschaft Frankreichs war, wie im 18. Jh. überhaupt, in drei Stände, den Adel, die Geistlichkeit und den dritten Stand (frz. tiers-état), politisch geschieden.

Die Geistlichkeit

Von den beiden ersteren bildete die Geistlichkeit den ersten Reichsstand und genoß mit dem Adel, wenn auch nicht durchgängig gleichen Rang, doch gleiche persönliche Befreiung von Steuern und öffentlichen Lasten. Man unterschied die Geistlichkeit des alten Frankreichs, welche die eigentliche Staatskorporation bildete und aus 16 Erzbischöfen, 100 Bischöfen, Pfarren und Klöstern ihrer Sprengel bestand, und die ausländische Geistlichkeit in den seit Heinrich II. hinzugekommenen Provinzen, die 2 Erzbischöfe und 22 Bischöfe begriff.

Abgesehen von ihrem eigenen großen Grundbesitz, war ihr der größte Teil des Bodens zehntbar. Die Abteien wurden, mit Ausnahme derjenigen, welche Hauptsitze eines Ordens waren, wie die große Kartause zu Grenoble, der Sitz des Zisterzienserkapitels zu Citeaux bei Dijon usw. vom Könige vergeben, teils an Kommenden, teils an wirkliche Prälaten. Der Kommenden gab es 225, zum Teil mit reichem Ertrag, indem der Inhaber den dritten Teil sämtlicher Einkünfte des Klosters bezog. Da weder Residenz noch sonst Geschäfte damit verbunden waren, so galten die Kommenden für Versorgungsanstalten der jüngeren Söhne des Adels; nur die geringeren kamen an Gelehrte des bürgerlichen Standes.

Der regulierten Abteien zählte man 368, nämlich 115 Mönchs- und 253 Nonnenklöster. Von den reichen Einkünften bewilligte, außer einem unter Franz I. begründeten Zehnten (décime paschaline), die Geistlichkeit regelmäßig alle fünf Jahre an den Staat sogenannte dons gratutis ordinaires von 15-18 Millionen, und in besonderen Fällen, dons gratuits extraordinaires, die als unverzinsliche Darlehen von der Regierung gewöhnlich in langen Terminen zurückgezahlt wurden.

Der Adel

Der Stand des Adels war nach Rang und Bedeutung sehr verschieden. Mit dem Einziehen der Lehen war der alte Reichsfürstenstand, mithin die alte Pairswürde verschwunden: an seine Stelle traten zuerst die Prinzen des königlichen Hauses, später sogar einige auswärtige Fürsten.

In der Mitte des 16. Jh. fing man an, die Angesehensten aus den Familien des niederen Adels zur Pairs- oder Herzogswürde zu erheben, ohne daß sie dadurch die Bedeutung der alten Pairs erlangt hätten. Die weltliche Pairschaft bestand 1789 aus 44 Mitgliedern. Dagegen hatten sich die sechs geistlichen Pairs, der Erzbischof von Reims und die fünf Bischöfe aus dem Familienherzogtum (Francien) Hugo Capets aus den ersten Zeiten der Pairie erhalten.

Die weltlichen Pairs, unter welchen 1690 der Erzbischof von Paris als Herzog von Saint-Cloud seinen Sitz nahm, machten nur die erste Stufe des oberen Adels aus, obschon sich darunter sechs Familien befanden, denen man den Rang souveräner Fürstenhäuser zugestand, nämlich die in Frankreich landsäßigen Zweige der Häuser Lothringen und Savoyen, Grimaldi, Rohan, Tremouille und Latour d'Auvergne.

Der übrige Adel war außerordentlich zahlreich udn verhielt sich zu der ganzen Bevölkerung etwa wie 1 zu 250. Er unterschied sich in wirklichen alten Geburtsadel und in Brief- und Beamtenadel. Die Ämter, die ihrem Inhaber entweder durch die bloße Erwerbung oder durch 20jährige Amtsführung gesetzlich Adelsrechte verliehen, die gewöhnlich auch auf die Kinder forterbten, beliefen sich auf die Zahl von ungefähr 4000. Darunter gehörten nicht nur die Stellen der Minister, Staatsräte, der Räte des Pariser und einiger anderer Parlamente, des Rechnungshofs, des Steuergerichts, der Oberamtleute, sondern auch die Ratsherrenstellen einiger Städte, der Titel eines königlichen Sekretärs; sogar das Amt eines Türstehers oder Gerichtsboten des Pariser Parlaments konnte den Adel verleihen.

Der alte Adel erkannte diese Neulinge, die noblesse de robe nicht an. Für den vornehmen Adel führte man bei jedem Regiment die Stelle eines Colonel en second ein, wodurch die militärische Laufbahn eines jungen Adeligen da anfing, wohin ein anderer nur durch lange Dienstjahre gelangen konnte.

Adelstitel

Den Titeln nach zerfiel der Adel in Herzöge, Grafen, Marquis (Markgrafen), Vicomtes, Barone (Freiherr), ohne daß die vier letzteren, die meist von Gütern geführt wurden, einen Rangunterschied begründet hätten.

Der Herzöge gab es dreierlei: Ducs et pairs, Ducs héréditaires non pairs, deren Anzahl sich 1789 auf 15 belief, und Ducs à brevets, welchen zum Teil ohne den Titel die Rechte der Herzogswürde beigelegt waren. Mit jeder Adelsstufe, selbst dem Amtsadel, war die Befreiung von den hauptsächlichsten Staatslasten verknüpft. Der Adel leistete nicht die allgemeine Grundsteuer (taille), keine Wegebaufronen (corvée), war nicht militärpflichtig, nahm kein Einquartierung usw.

Der Capitation, einer Kopfsteuer nach Vermögen, war er zwar unterworfen, aber diese Abgabe war im Verhältnis zur Grundsteuer unbedeutend und sehr ungleich verteilt. Der Adel besaß mit der Geistlichkeit und einigen Ritterorden, z.B. dem Malteserorden, dem Orden des heiligen Lazarus und anderen, den bei weitem größten Teil des Grundeigentums und übte über seine Gutsangehörigen die gewöhnlichen grundherrlichen Rechte der Gerichtsbarkeit, Polizei, Lehnsherrlichkeit, Jagd usw. aus.

Necker nimmt das Gesamteinkommen der Grundeigentümer mit Ausschluß des Königs, des Malteserordens, der Geistlichkeit auf ungefähr 400 Millionen an, wovon also auch der größte Teil dem Adel zufallen mußte. Rechnet man noch hinzu, daß der Adel im Besitz der geistlichen Pfründen und der Staatsämter war, so ergibt sich, daß er eigentlich den größten Teil des Nationaleinkommens verschlang, während der übrige Teil der Nation die Arbeit und die öffentlichen Lasten tragen mußte.

In seinem inneren Charakter war der Adel zur Zeit der französischen Revolution ganz und gar demoralisiert. Ludwig XIV. zog ihn an den Hof, um ihn daselbst im Dienste seiner Person unter glänzenden Zerstreuungen und nichtiger Auszeichnung seine frühere Unabhängigkeit vergessen zu lassen; Ludwig XV. warf ihn durch sein eigenes Beispiel in den Strudel der Ausschweifungen und Sittenlosigkeit.

Der dritte Stand

Der dritte Stand umfaßte alle Klassen der Gesellschaft außer Adel und Geistlichkeit, also das Volk mit Ausschluß ungefähr des dreißigsten Teils. Während der dritte Stand nicht die Fähigkeit besaß, die höheren Staatsämter zu bekleiden, trug er doch die ganze Last der öffentlichen Leistungen. Im Inneren des dritten Standes selbst hatte die alte Verfassung der Städte, das Zunft- und Innungswesen usw. eine Menge hemmender Schranken geschaffen.

Dieses ganze Verhältnis war der materiellen Notdurft, nicht minder aber dem sittlichen Gefühl der Nation zu eng geworden; es stand im Widerspruch mit der Humanität, die ein Fénélon unter dem Volke verbreitet, und mit den aufgeklärten Ideen, welche Literatur und Wissenschaft ausgestreut hatten. Männer wie Voltaire, Helvétius, Diderot, Rousseau hatten die Gebildeten zum Nachdenken über Staat und Gesellschaft gewöhnt, und wie verschieden auch diese Schriftsteller wirkten, so hatten doch alle dem Volk die Losung zugerufen: Tous les hommes sont nés égaux!

Schon längst vor der Revolution war deshalb der höhere Bürgerstand über den Widerspruch seiner Lage in Erbitterung versunken. Trotz Intelligenz, Bildung und Reichtum, worin er oft den Adel überflügelte, sollte er fortwährend mit seinem Geld das sinkende Staatsgebäude stützen und doch zu Gunsten einer übermütigen Aristokratie von den obersten Kreisen des Staats ausgeschlossen bleiben. Die Lage und die Stimmung der arbeitenden Klassen waren längst schon wahrhaft trostlos. Von alten Feudal- wie von Staatslasten zu Boden gedrückt, von harten Finanzbeamten und Finanzpächtern geknechtet, von einer schlechten Justizverfassung zur Rechtlosigkeit verurteilt, hatten sie sich mit einem tiefen Ingrimm gegen die bestehenden Zustände erfüllt. Bei einer solchen Stimmung des Volks bedurfte es nur eines Stoßes der wankenden Staatsmaschine, und der Sturz mußte folgen.

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