Führergrundsatz
Aus Encyclopaedia Germanica
Der Führergrundsatz war von 1933 bis 1945 der Organisationsgrundsatz aller Erscheinungs- und Organisationsformen des deutschen Volkes.
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Merkmale
Die beiden Hauptmerkmale des Führergrundsatzes sind: Autorität nach unten und Verantwortlichkeit nach oben. So fühlte sich der Führer Adolf Hitler verantwortlich gegenüber dem Volk. Bei entscheidenen Entschlüssen hat er sich darum regelmäßig des Vertrauens des Volkes durch Abstimmungen versichert. Dadurch unterschied sich der deutsche Führerstaat grundsätzlich von der Diktatur.
Aufbau
Die leitenden Persönlichkeiten des Staates und der ihm eingegliederten öffentlich-rechtlichen Verbände werden nicht mehr durch Mehrheitswahlen zum Amt berufen und sind nicht mehr in ihrer Amtsführung von Mehrheitsabstimmungen abhängig. Statt der bei einer Mehrheitsherrschaft unvermeindlichen Abschiebung der Verantwortung auf eine unpersönliche Zahl erstrebt der Führergrundsatz klar erkennbare Führung durch vollverantwortliche Einzelpersönlichkeiten. Er beruht auf dem Gedanken der Auslese, Führer sollen so nur die fähigsten Männer werden.
Sonstiges
Der Führergrundsatz kam ab 1921 innerhalb der NSDAP und ihren Verbänden zur Durchführung. Die deutsche Gemeindeverordnung 1935 brachte die Verwirklichung des Führergrundsatzes auf dem Gebiete der Gemeindeverwaltung.
Auf die Frage eines Journalisten an Hermann Göring vor dem Nürnberger Tribunal, ob er das »Führerprinzip« aufrechterhalten würde, wenn er wieder an die Macht käme, antwortet der Reichsmarschall: "Einige Dinge würde ich ändern, ansonsten aber glaube ich, daß das Führerprinzip und der Nationalsozialismus für Deutschland die einzig mögliche Lösung waren."

