Diskussion:Heimatvertriebenenlied
Aus Encyclopaedia Germanica
Urteil
Naja, aber Himmeldonner... Das ist doch genau der Verweis, den ich unten mit beigefügt hatte! Da ist doch nichts aufgehoben, sondern "nur" zurückverwiesen. Der Antrag wurde abgewiesen. Oder interpretiere ich das jetzt falsch? Das Gerichtsurteil ist gegenstandslos, die Verfassungsbeschwerde wird jedoch nicht angenommen. Ich sehe mir das morgen nochmal an... --Rauhreif 23:27, 1. Jul 2008 (UTC)

