Bundeswehr

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Bundeswehr

Als Bundeswehr wird die Gesamtheit der Streitkräfte aus Heer (Bundeswehr), Marine (Bundeswehr) und Luftwaffe (Bundeswehr) der Bundesrepublik Deutschland und ihre Verwaltung bezeichnet die am 5. Mai 1955 im Zeichen der Wiederbewaffnung in Deutschland gegründet wurde.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Der ehemalige Panzergeneral Gerhard Graf von Schwerin wurde am 24. Mai 1950 Konrad Adenauers Berater in technischen Fragen der Sicherheit zur geheimen Vorbereitung des Aufbaus westdeutscher Streitkräfte. Am 26. Oktober 1950 berief Konrad Adenauer Theodor Blank zum Beauftragten des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen. Dieses Amt Blank wurde zur Keimzelle des späteren Bundesministeriums der Verteidigung.

Die Gründung der Bundeswehr und die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik am 5. Mai 1955 führte zu erheblichen innenpolitischen Auseinandersetzungen. Politiker der SPD stellten die Frage, ob Deutschland nach der "Hitler-Diktatur" jemals wieder über Streitkräfte verfügen sollte. Am 7. Juni 1955 wurde die Wehrverwaltung gegründet, am 12. November 1955 die ersten 101 Freiwilligen vereidigt.

Der Name "Bundeswehr" wurde auf Vorschlag des FDP-Bundestagsabgeordneten Hasso von Manteuffel, früherer Wehrmachtsgeneral der Panzertruppe, gewählt.

Die ersten Soldaten der Bundeswehr waren Offiziere und Unteroffiziere, die in der Wehrmacht (Deutsches Reich) gedient hatten. Im Jahr 1958 stammten 12.900 Offiziere aus der Wehrmacht. Alle Offiziere vom Oberst aufwärts wurden durch den Personalgutachterausschuss überprüft, ein Gremium aus 38 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung (Deutschland) und nach Bestätigung durch den Bundestag ernannt worden waren. Auf den Vorwurf, alle hohen Offiziere hätten in der Wehrmacht gedient, antwortete Bundeskanzler Adenauer sinngemäß, die NATO nehme ihm keine 18-jährigen Generäle ab.

Die Bundeswehr sieht sich offiziell ausdrücklich nicht in der Tradition der Wehrmacht, sondern als demokratische Armee aus mündigen Bürgern.
Da vor diesem Hintergrund die wenigen immer noch bestehenden Benennungen von Kasernen und Straßen innerhalb von Kasernen nach Wehrmachtspersönlichkeiten benannt sind, ordnete Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) Anfang 2006 an, alle Namen, die einen historischen Bezug haben, durch "neutrale" Namen zu ersetzen.

Führungsorganisation

Die Bundeswehr wird vom Bundesminister der Verteidigung als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt geführt. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) als Oberste Bundesbehörde unterstützt ihn bei dieser Aufgabe. Der dem Ministerium nachgeordnete Bereich gliedert sich in militärische und zivile Organisationsbereiche, die jeweils einem Abteilungsleiter des BMVg unterstehen.

NATO

Hauptartikel: NATO

Die Bundesrepublik Deutschland ist 1955 der NATO beigetreten. Ihre Streitkräfte waren während des Ost-West-Konflikts fest in die Gliederung der NATO eingebunden. Nach 1990 ist diese feste Bindung zwischen Teilen der nationalen Streitkräfte der Verbündeten und bestimmten Gliederungselementen der NATO-Kommandostruktur aufgehoben worden. Gleichwohl bleiben die deutschen Streitkräfte in den Streitkräfteplanungsprozess der NATO eingebunden. Die Anzeige von Kräften an die NATO ist eine Selbstbindung, die NATO kann die Nationen nicht zwingen, bestimmte Kräfte zu unterhalten. Als Beitrag zur NATO Response Force ist die Bundeswehr darauf eingestellt, jederzeit 5.000 Soldaten in hoher Bereitschaft zu halten.

Mit dem Bündnisfall regelt der NATO-Vertrag im Artikel 5 in Verbindung mit Vorlage:Art. GG eine weitere Einsatzmöglichkeit der Bundeswehr. Die Bundeswehr kann auch eingesetzt werden, wenn ein NATO-Bündnispartner angegriffen wird. Der Bündnisfall wurde seit seiner Festlegung erstmals nach dem 11. September 2001 erklärt.

Europäische Union

Mit der Entwicklung einer eigenen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) hat sich die EU eine eigene militärische Handlungsfähigkeit zugelegt. Entsprechend dem so genannten European Headline Goal von 1999 (EHG) sollen die Mitgliedstaaten 60.000 Soldaten bereithalten, die innerhalb von 60 Tagen für ein Jahr zum Einsatz gebracht werden können. Daran beteiligt sich Deutschland in Stärke von 18.000 Soldaten.<ref name="Grundzüge KDB"> Grundzüge der KDB </ref>

Vereinte Nationen

Um bei Bedarf möglichst schnell auf Truppen zurückgreifen zu können, hat die UN mit verschiedenen Staaten so genannte "Standby Arrangements" abgeschlossen. 1999 hat sich Deutschland bereit erklärt, für die VN etwa 1.000 Soldaten vorzusehen.<ref name="Grundzüge KDB"> Grundzüge der KDB </ref>

Auslandseinsätze

Als Folge der seit 1990 veränderten Sicherheitslage wird die Bundeswehr auch zu friedenserhaltenden und -sichernden Maßnahmen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt. Bereits unmittelbar nach der Wiedervereinigung begann eine heftige Debatte über den Einsatz der Bundeswehr außerhalb des NATO-Vertragsgebiets (out-of-area-Debatte). Die ersten derartigen Einsätze waren 1991 die Operation Südflanke, eine Minenräumaktion der Marine nach dem 2. Golfkrieg im Persischen Golf, und 1993 die Entsendung eines Feldlazaretts nach Phnom Penh im Rahmen einer UN-Mission. Es folgten Einsätze in der Adria (SHARP GUARD 19921996), in Somalia und auf dem Balkan im Rahmen der Einsätze IFOR und SFOR. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Einsätze nach Maßgabe des Vorlage:Art. Abs. 2 GG hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 geklärt. Darüber hinaus enthält dieses Urteil die Grundlegung für den Parlamentsvorbehalt für den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland. Im Schrifttum ist umstritten, ob dieser Vorbehalt durch das Urteil nur explizit klargestellt oder in extensiver Auslegung der Verfassung erst durch das Gericht "eingeführt" wurde.

Wichtigste laufende Einsätze sind:

  • 1999 unter NATO-Kommando: KFOR (Kosovo Force), derzeit etwa 2.500 deutsche Soldaten, (bis 8.500 Deutsche Soldaten als Mandatsobergrenze möglich).
  • seit 2001 Operation ACTIVE ENDEAVOUR im Mittelmeer zum Schutz des Seeverkehrs gegen terroristische Bedrohungen, deutsche Fregatten, U-Boote und Schnellboote.
  • Seit Januar 2002 unter US-Kommando: Operation Enduring Freedom als Teil des Kampfes gegen den Terrorismus. Gegenwärtig im Wesentlichen auf Marinepräsenz am Horn von Afrika und Spezialkräfte in Afghanistan reduziert (Beteiligung schwankend: 240 - 450 Soldaten).
  • seit Januar 2002 ISAF-Einsatz in Afghanistan zur Friedenssicherung unter GB (ISAF I), TR (ISAF II) und DE/NL Kommando (ISAF III). Seit ISAF IV 2003 unter NATO-Kommando, derzeit etwa 2.900 deutsche Soldaten (bis 3.000 Deutsche Soldaten als Mandatsobergrenze möglich).
  • seit Dezember 2004 unter EU-Kommando: EUFOR (European Union Force in Bosnia and Herzegovina), Derzeit etwa 930 Deutsche Soldaten (bis 2.400 Deutsche Soldaten als Mandatsobergrenze möglich).
  • seit April 2005 UNMIS (United Nations Mission in Sudan) - Entsendung von bis zu 75 unbewaffneten Militärbeobachtern in den Süden und Osten des Sudans zur Überwachung des Friedensabkommens.
  • seit September 2006 - Seeraumüberwachung vor der Küste des Libanons im Rahmen von UNIFIL II mit Fregatten, Schnellbooten und Hilfsschiffen unter deutscher Führung. Einschließlich Landkomponenten zur Versorgung und zur Unterstützung der libanesischen Kräfte ca. 1.400 Soldaten entsandt (Mandatsobergrenze 2.400).

Bei Auslandseinsätzen kamen insgesamt bisher 68 Soldaten ums Leben. Insgesamt starben seit ihrer Gründung etwa 2600 Angehörige der Bundeswehr in Erfüllung ihrer Pflicht. Da kein zentrales Ehrenmal der Bundeswehr für die gefallenen Soldaten existiert, kam ein solches zuletzt Anfang 2007 wieder ins Gespräch.<ref>Rühe bringt Ehrenmal im Reichstag ins Spiel vom 05.02.2007</ref>

Streitkräfteeinsatz im Innern

Das Grundgesetz sieht den Einsatz der Bundeswehr vorrangig zur Außenverteidigung der Bundesrepublik Deutschland vor. Für alle anderen Einsatzformen, also auch die Verwendung der Bundeswehr auf oder über deutschem Staatsgebiet, sind die Behörden nach Art. 87a II GG an grundgesetzliche Regelungen gebunden. Sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, kann die Bundeswehr unterstützende Funktionen in Bezug auf bereits laufende polizeiliche Sicherheitsmaßnahmen erfüllen. Hierfür gibt es folgende zwei Möglichkeiten.

  • Im Rahmen der Amtshilfe und Organleihe ist es nach Art. 35 II 2 GG zulässig, dass ein Land "Kräfte und Einrichtungen" der Streitkräfte "zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall" anfordert. Dabei kann nach aktueller Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Begriff "Unglücksfall" nach Sinn und Zweck des Bundeswehreinsatzes, nämlich dem wirksamen Katastrophenschutz, weit ausgelegt werden<ref>[1] BVerfG, 1 BvR 357/05 vom 15.2.2006, Absatz-Nr. 100</ref>.
  • Eine weitere Einsatzmöglichkeit der Bundeswehr im Innern ergibt sich gemäß Art. 87a IV GG in Verbindung mit Art. 91 II GG aus der Gefährdung des Bestands der Bundesrepublik in der Form, wie ihn das Grundgesetz vorsieht. Dies umfasst zum einen eine Bedrohung der Existenz des Bundes oder eines Landes oder aber auch der freiheitlich demokratischen Grundordnung. In jedem Fall müssen die Bestimmungen des Artikels 91 II GG erfüllt sein, nach dem das bedrohte Land entweder nicht fähig oder nicht willens sein darf, damit ein Streitkräfteeinsatz im Innern verfassungskonform ist.
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