Basel

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Basel ist die Hauptstadt des Schweizer Kantons Basel-Stadt.

Inhaltsverzeichnis

Lage

Die Stadt Basel liegt zu beiden Seiten des Rheins, der hier nach Norden umbiegt, um bald darauf die Schweiz zu verlassen.

Stadtgliederung

Die Stadt besteht aus Groß-Basel auf dem erhöhten linken und Klein-Basel auf dem rechten Rheinufer; beide Stadtteile sind durch drei Brücken verbunden, von denen die obere, eine monumentale Eisenbrücke mit zwei mächtigen Steinpfeilern, 1879 vollendet wurde.

Geschichte

Die Stadt Basel erwuchs allmählich aus dem römischen Lagerposten Basilia (zuerst 372 n. Chr. erwähnt), der etwa 9 km von der wichtigen Stadt Augusta Rauracum entfernt lag, deren Name noch in den beiden Dörfern Kaiseraugst und Baselaugst fortlebt.

Nachdem Basel seit 406 unter alemannischer Herrschaft gestanden, kam es mit ganz Alemannien um 500 unter die Herrschaft der Franken und bei der Teilung des Fränkischen Reichs 843 an Lothar, 870 dann an Ludwig den Deutschen.

Kaiser Heinrich I. baute die 917 von den Hunnen verheerte Stadt wieder auf, welche hierauf zu Burgund gehörte, jedoch 1032 wieder dem Deutschen Reiche zufiel. Um die Mitte des 11. Jh. erlangte sie die Reichsunmittelbarkeit.

Basel wurde früh der Sitz eines Bischofs, der sich seit dem 11. Jh. mit dem Reichsvogt, mit mehreren adeligen Geschlechtern und der Bürgerschaft in die oberste Gewalt teilte. Unter manchen inneren und äußeren Wirren wurde aber die Macht des Adels allmählich gebrochen, der Bischof in seinen Rechten beschränkt und damit die Gewalt der Bürgerschaft immer mehr ausgedehnt.

Beitritt zur Schweiz

Zugleich zerstörte oder erkaufte man die umliegenden Burgen, sodaß sich die Herrschaft der Stadtn über die Landschaft erweiterte. In zahlreiche Fehden mit den habsburgischen Dynasten verwickelt, schloß sich Basel nach Gründung des Schweizerbundes diesem enger an, besonders 1444 nach der ruhmvollen Schlacht bei St. Jakob an der Birs. Endlich trat es nach dem Frieden zwischen Kaiser Maximilian I. und der Eidgenossenschaft dieser 1501 förmlich bei.

Einführung der Reformation

Seit 1519 wurden in Basel die Schriften Luthers gedruckt, und schon 1529 war die reformierte Lehre allgemein eingeführt. Das Domkapitel wanderte aus und die Klöster wurden eingezogen.

Demokratische Verfassung

Seit der Verbindung mit der Schweiz gewann das bürgerlich-demokratische Element noch entschiedener die Oberhand, sodaß 1516 ein Teil des Adels auswanderte und die Zurückgebliebenen den Zünften völlig gleichgesetzt wurden. Die Gewalt lag nun ganz in den Händen der Bürgerschaft und wurde von einem Großen und einem Kleinen Rate unter dem Vorsitz wechselnder Bürgermeister und Oberzunftmeister ausgeübt. Beide Räte ergänzten sich aus den durch das Los bestimmten Genossen der 15 Zünfte der Großen Stadt und der drei Quartiere der Kleinen Stadt. Nach und nach ging indessen das Regiment fast ganz an den Kleinen Rat über, obwohl es hier nicht, wie in den anderen städtischen Kantonen, zur Bildung eines eigentlichen Oligarchie kam.

Rechtsgleichheit aller Bürger

Der Landschaft gegenüber war die Stadt souverän und beherrschte dieselbe trotz mehrmaliger Aufstände (1525, 1594, 1598, 1658) bis zum 20. Januar 1798, wo unter dem Einfluß Frankreichs, wenige Wochen vor demn Umsturz der alten Eidgenossenchaft, die Staatsverfassung von Grund aus geändert, das Untertanenverhältnis des Landes beseitigt und die Rechtsgleichheit aller Bürger anerkannt wurde.

Übergewicht der Stadt

Der Kanton nahm hierauf teil an den Schicksalen der Helvetischen Republik und an der Mediation, und erhielt in dieser letzteren Periode eine Verfassung, die das Prinzip der Rechtsgleichheit unangetastet ließ, aber gleichwohl auf indirektem Wege der Stadt das Übergewicht sicherte. Damit nicht zufrieden, scrhieb der Große Rat unter dem Einfluße der Restauration dem Kanton am 4. März 1814 eine neue Verfassung vor, die durch die Verteilung der Repräsentation und die Besetzung der für lebenslänglich erklärten Ratsstellen die Rechtsgleichheit der Lanschaft zum Schattenbilde machte.

Derselben Verfassung wurde 1815 der zum früheren Bistum Basel und nun dem Kanton einverleibte Bezirk Birseck unterworfen. Dieses Übergewicht der Stadt steigerte immer mehr die Unzufriedenheit der Landschaft. Als 1830 viele Kantone zur Verfassungsreform schritten, trat auch in Basel am 18. Oktober im Bade Bubendorf eine Versammlung aus mehreren Landgemeinden zusammen und richtete unter Berufung auf die Freiheitsurkunde von 1798 eine Petition an den Großen Rat. Der Große Rat ging auf den Vorschlag der Reform ein, wollte aber den Entwurf einer Kommission aus seiner Mitte übertragen, worüber sich Streit erhob.

Spaltung von Basel-Landschaft

Die Landschaft bewaffnete sich, und in Liestal wurde am 6. Januar 1831 eine provisorische Regierung gewählt. Die städtischen Milizen und Mietsoldaten zerstreuten jedoch die schlecht gerüsteten Haufen der Landleute, besetzten Liestal, verjagten die provisorische Regierung, und unter dem Einflusse des Schreckens wurde nun die neu entworfene Verfassung am 16. Januar mit Mehrheit angenommen.

Unzeitige Strenge der Gewalthaber und Aufhetzereien von der einen und der anderen Seite fachten alsbald den Bürgerkrieg von neuem an. Die Landschaft, die militärischen Versuche der Städter abschlagend, konstituierte sich als besonderer Staatskörper durch am 27. April 1832 vom Verfassungsrat in Liestal entworfenes Grundgesetz. Die städtische Partei trat jetzt dem reaktionären Sarnerbunde bei und überfiel am 3. August 1833, ungeachtet des von der Tagsatzung gebotenen Landfriedens, mit bewaffneter Macht die Landschaft.

Doch in einem blutigen Gefecht bei Prattelen wurden die städtischen Truppen mit starkem Verlust zurückgeschlagen. Nunmehr besetzten eidgenössische Truppen den Kanton, und am 26. August erkannte die Tagsatzung die Trennung der beiden Kantonsteile an, wobei Basel-Stadt auf das Stadtgebiet und drei Dörfer auf der rechten Rheinseite beschränkt wurde. Von da an gingen Stadt und Landschaft jede ihren eigenen Weg.

Kanton Basel-Stadt

In Basel-Stadt kam am 3. Oktober 1833 eine Verfassung zustande, welche staatsbürgerliche Rechtsgleichheit, Trennung der Gewalten, Öffentlichkeit, Beschränkung der Amtsdauer auf sechs Jahre, Pressefreiheit usw. aussprach und sich hiernach den Verfassungen der regenerierten Kantone anschloß.

In Sachen der eidgenössischen Politik, wie namentlich in der Aargauer Klosterfragen und zum Teil auch in Sachen des Sonderbundes, hielt sich Basel-Stadt seit Errichtung jener Verfassung auf seiten der sogennanten konservativen Stände. Doch gewann unter dem Einflusse der verschiedenen politischen Ereignisse, welche die Schweiz bewegten, auch hier allmählich die Partei des Fortschritts eine wachsende Bedeutung.

Nach der Revolution in Genf 1846 wurde am 8. April 1847 eine neue Verfassung angenommen. Die wichtigsten Veränderungen betrafen die Abschaffung des Census und die Ausdehnung der Wahlfähigkeit auf alle mindestens 20jährigen Bürger. Die Revision, welche diese Verfassung 1858 erlitt, betraf nur einige untergeordnete Punkte.

Die Verfassung vom 9. Mai 1875 führte das fakultative Referendum ein.

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